18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 32259

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Mosbach Urteil31.08.2022

Werkstat­t­inhaber muss sich wegen Beschädigung eines firmeneigenen Fahrzeugs 20 % Unter­neh­mer­gewinn bei fiktivem Schadensersatz anrechnen lassenVoraussetzung ist fehlende Auslastung der Werkstatt

Rechnet ein Werkstat­t­inhaber bei der Beschädigung eines firmeneigenen Fahrzeugs seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis ab, so muss er sich einen Unternehmer­gewinn­anteil von 20 % anrechnen lassen, wenn die Werkstatt nicht ausgelastet ist. Dies hat das Landgericht Mosbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug einer Kfz-Werkstatt beschädigt. Die volle Haftung des Unfall­ve­r­ur­sachers stand außer Frage. Die Betreiberin der Werkstatt verkaufte das Fahrzeug unrepariert weiter und klagte schließlich gegen die Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers auf Zahlung von fiktiven Schadensersatz. Das Amtsgericht Buchen gab der Klage grundsätzlich statt, zog aber einen Betriebsgewinn von 20 % von der Schadenssumme ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Werkstatt­be­treiberin.

Anrechnung des Unter­neh­mer­gewinns bei fiktiver Schadens­a­b­rechnung

Das Landgericht Mosbach bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Auch bei einer fiktiven Schadens­a­b­rechnung muss sich ein Werkstattinhaber ein Unter­neh­mer­ge­win­n­anteil von 20 % anrechnen lassen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Werkstatt nicht ausgelastet ist. Das Wirtschaft­lich­keitsgebot einschließlich des Grundsatzes der subjetbezogenen Schaden­be­trachtung sowie das Verbot, sich durch Schadensersatz zu bereichern, gelten auch für die fiktive Schadens­a­b­rechnung.

Quelle: Landgericht Mosbach, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32259

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI