21.11.2024
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Landgericht Mönchengladbach Urteil29.09.2006

Wohnungs­ei­gen­tums­ver­walter muss Eigentümer über Förde­rungs­mög­lich­keiten bei Heizungs­um­stellung auf Gas informierenZu den Aufgaben und Pflichten eines Wohnungs­ei­gen­tums­ver­walters

Der Verwalter einer Wohnungs­ei­gen­tums­anlage muss die Eigentümer auf eventuelle Fördermittel hinweisen, die sie für Moder­ni­sie­rungen in Anspruch nehmen können. Tut er dies nicht, kann er sich gegenüber den Eigentümern schaden­s­er­satz­pflichtig machen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Im Fall stellte die Hausge­mein­schaft die Heizungsanlage auf Gas um. Der Verwalter unterließ es, die Eigentümer auch auf mögliche Fördermittel für Moder­ni­sie­rungen aufmerksam machen.

Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Eigentümern einen Schaden­s­er­satz­an­spruch zu, denn der Verwalter hätte über die Fördermittel informieren müssen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Der Anspruch wurde allerdings wegen Mitverschuldens gemindert, weil die Wohnungs­ei­gentümer bei zumutbarer Sorgfalt hätten erkennen können, dass ihnen Fördermittel zustanden.

Das Gericht sprach den Schadensersatz zu, obwohl der Verwalter bereits von der Gemeinschaft entlastet worden war.

Siehe auch:

Wohnungs­eigentums­verwalter darf nicht einfach Kredite aufnehmen

Quelle: ra-online

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