03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 14354

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Mannheim Beschluss10.10.2012

Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte in seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" nicht beim Namen nennenVerlagsgruppe Random House darf Kachelmanns Buch einstweilen nicht vertreiben

Weil Jörg Kachelmann in seinem Buch "Recht und Gerechtigkeit" seine Ex-Geliebte mit vollem Namen nannte, hat das Landgericht Mannheim auf Antrag der Ex-Geliebten eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Buch darf unter Nennung des vollen Namens nicht mehr verbreitet werden. Die einstweilige Verfügung wurde der Verlagsgruppe Random House GmbH am 11.10.2012 durch eine Gerichts­voll­zieherin zugestellt.

Mit der einstweiligen Verfügung ist der Verlagsgruppe Random House GmbH (Antragsgegnerin) verboten worden, das Buch "Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz" in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin (Claudia D.) mit vollständigem Familiennamen benannt ist.

Zur Begründung der Entscheidung führte das Landgericht Mannheim u.a. aus, dass die vom Autor beabsichtigte Aufarbeitung des umstrittenen Geschehens durch die namentliche Benennung der Antragstellerin kein stärkeres Gewicht erhalte. Des Weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.

Random House kann Widerspruch einlegen

Die Antragsgegnerin hat nunmehr die Möglichkeit, im Wege des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen. Der Widerspruch ist nicht fristgebunden.

Vergewaltigungsvorwurf

Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Moderator der Vergewaltigung beschuldigt. Von diesem Vorwurf war Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen worden.

Nachtrag vom 26.10.2012

Das Landgericht Mannheim hat inzwischen die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Damit darf Kachelmann in seinem Buch sein ehemalige Geliebte Claudia D. wieder beim mit vollen Namen in der Öffentlichkeit nennen. Auch das Buch "Recht und Gerechtigkeit" kann wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

Quelle: ra-online, Landgericht Mannheim (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14354

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI