Landgericht Magdeburg Urteil30.04.2014
Land haftet für unerlaubtes Kopieren von DVDs durch einen LehrerLehrer verstößt mit Kopieren von DVDs gegen das Urheberrecht
Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 Euro zahlen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg und verurteilte das Land weiterhin dazu, es zu unterlassen, in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um einen beim Land beschäftigten Lehrer, der als Leiter einer Kreismedienstelle im Bereich Aschersleben eingesetzt war. In dieser Funktion bestellte der Lehrer 36 DVDs zur Ansicht. Die DVDs enthielten Filme für den Schulunterricht, etwa zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane etc. Die DVDs kopierte der Lehrer für den Bestand der Kreismedienstelle und sandte die Originale zurück, ohne sie käuflich zu erwerben.
Land haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen für Handeln des Lehrers
Nach Überzeugung des Landgerichts Magdeburg hat der Lehrer damit gegen das Urheberrecht verstoßen, indem er die DVDs unerlaubt kopierte. Für dieses Handeln haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen das Land Sachsen-Anhalt, bei dem der Lehrer beschäftigt ist.
Lehrer zu Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt
Der Lehrer selbst wurde bereits in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz zu einer Geldstrafe "auf Bewährung" verurteilt. Ob das Land das aufgrund des Zivilurteils zu zahlenden Geld von dem Lehrer zurückfordern wird, ist nicht bekannt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2014
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online