23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen zwei Pferde auf einer Koppel.
ergänzende Informationen

Landgericht Magdeburg Urteil05.10.2011

Pony-Kauf: Beim Kauf eines Tieres gelten die allgemeinen Gewähr­leis­tungs­vor­schriftenBeim Tierkauf geltend grundsätzlich die gleichen Gewähr­leis­tungs­regeln wie beim Kauf eines Fernsehers

Wenn ein Tier beim Kauf einen "Mangel" aufweist, wie beispielsweise Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten, dann kann der Käufer grundsätzlich allgemeine Gewähr­leis­tungs­vor­schriften geltend machen. Dies hat das Landgericht Magdeburg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im hiesigen Fall klagten die Käufer eines Ponys auf Rückzahlung des Kaufpreises für das Tier vom Verkäufer, da das Tier verhal­tens­auf­fällig war.

Verkäufer muss Möglichkeit zur "Nachbesserung" haben

Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da auch beim Kauf eines Tieres dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss "Nacherfüllung" zu leisten. Nacherfüllung bedeutet entweder Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Kläger hätten daher dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen, entweder die Verhaltensauffälligkeit des Tieres zu "heilen" oder aber ein anderes Pony ohne Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten zu liefern.

Erläuterungen

§ 90 a Bürgerliches Gesetzbuch BGB Tiere sind keine Sache. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12599

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI