Dokument-Nr. 12599
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Magdeburg Urteil05.10.2011
Pony-Kauf: Beim Kauf eines Tieres gelten die allgemeinen GewährleistungsvorschriftenBeim Tierkauf geltend grundsätzlich die gleichen Gewährleistungsregeln wie beim Kauf eines Fernsehers
Wenn ein Tier beim Kauf einen "Mangel" aufweist, wie beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten, dann kann der Käufer grundsätzlich allgemeine Gewährleistungsvorschriften geltend machen. Dies hat das Landgericht Magdeburg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hiesigen Fall klagten die Käufer eines Ponys auf Rückzahlung des Kaufpreises für das Tier vom Verkäufer, da das Tier verhaltensauffällig war.
Verkäufer muss Möglichkeit zur "Nachbesserung" haben
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da auch beim Kauf eines Tieres dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss "Nacherfüllung" zu leisten. Nacherfüllung bedeutet entweder Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Kläger hätten daher dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen, entweder die Verhaltensauffälligkeit des Tieres zu "heilen" oder aber ein anderes Pony ohne Verhaltensauffälligkeiten zu liefern.
Erläuterungen
§ 90 a Bürgerliches Gesetzbuch BGB Tiere sind keine Sache. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12599
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.