Landgericht Magdeburg Urteil12.04.2011
Hund beschmutzt teures SofaStreit um Rückgabe eines angeblich mangelhaften Sofas
Wer sich wegen einer mangelhaften Sache die Rückzahlung des Kaufpreises versprechen lässt, muss dies in einem späteren Gerichtsverfahren auch beweisen können. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor.
Der Kläger erwarb 2006 ein Sofa für rund 8.000 Euro. Er verlangte von dem beklagten Möbelhaus die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Sofa sei mangelhaft, da es die (Mit-) Benutzung durch den mittelgroßen Hund des Klägers nicht ausgehalten habe, wodurch erhebliche Flecken verursacht wurden. Der Kläger behauptete, dass Möbelhaus habe sich im Jahr 2007 damit einverstanden erklärt, dass das Sofa neu bezogen werde und falls dies nicht möglich sei, eine Rückzahlung des Kaufpreises erfolge. Das Möbelhaus bestritt diese Vereinbarung.
Landgericht weist Klage auf Rückzahlung ab
Mit Urteil vom 12.04.2011 wurde die Klage des Sofabesitzers abgewiesen, da dieser nicht nachweisen konnte, dass sich das Möbelhaus mit der Rückzahlung des Kaufpreises einverstanden erklärt hatte.
Neben dem Verlust des Sofas und des Prozesses musste der Kläger nun auch noch die Gerichtskosten in Höhe von rund 830 €, die Kosten des gegnerischen Anwalts von rund 1.340 €, sowie seine eigenen Anwaltskosten in etwa in vergleichbarer Höhe tragen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg (pm/pt)