Landgericht Lübeck Urteil29.06.2023
Wegen Sturms umgefallenes mobiles Verkehrsschild beschädigt ein AutoKein Schadensersatzanspruch des Eigentümers bei sicher aufgestelltem Schild
Ist ein mobiles Verkehrsschild sicher aufgestellt, so hat eine Fahrzeughalterin keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Schild infolge eines Sturms das Auto beschädigt. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Es war kurz vor Ostern. Eine Fahrerin parkte ihr Fahrzeug auf einem Parkstreifen in Lübeck. Ein Straßenbauunternehmen stellte am Gründonnerstag ein mobiles Verkehrsschild auf dem Gehweg auf. Am Ostermontag bliess stürmischer Wind mit Windstärke 8 das Schild um und beschädigte das Fahrzeug.
Fahrerin verlangt Schadenersatz
Die Fahrerin meint, das Verkehrsschild sei durch kräftigen Wind auf die Motorhaube gefallen. Das Straßenbauunternehmen habe es offensichtlich nicht ausreichend gesichert. Die Stadt hätte täglich oder zumindest alle zwei Tage überprüfen müssen, ob das Schild stabil steht.
Landgericht weist die Klage ab
Das Gericht befragte Zeugen, holte ein Gutachten eines Sachverständigen ein und kam zu dem Ergebnis, dass weder die Stadt noch das Straßenbauunternehmen Schadensersatz zahlen müssen.
Das Gericht konnte keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht feststellen. Der Sachverständige habe überzeugend erklärt, dass das Verkehrsschild durch mehrere Fußplatten ausreichend gesichert war und auch kräftigem Wind mit 8 Windstärken standhalten konnte. Der Zeuge habe überzeugend berichtet, dass es in der Straße häufig Vandalismus und abgetretene Briefkästen gebe. Das Verkehrsschild habe auch nicht fest im Boden verankert oder angekettet werden müssen. Eine tägliche Kontrolle sei nicht erforderlich gewesen. Die wöchentliche Kontrolle während der Feiertage habe ausgereicht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2025
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)