14.03.2025
Urteile, erschienen im Februar2025
 MoDiMiDoFrSaSo
5     12
63456789
710111213141516
817181920212223
92425262728  
Urteile, erschienen im März2025
 MoDiMiDoFrSaSo
9     12
103456789
1110111213141516
1217181920212223
1324252627282930
1431      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
14.03.2025 
Sie sehen den Griff eines Fensters.

Dokument-Nr. 34886

Sie sehen den Griff eines Fensters.
Drucken
Urteil08.01.2025Landgericht Landshut15 S 339/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2025, 272Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2025, Seite: 272
  • NZM 2025, 177Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2025, Seite: 177
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Landshut, Urteil23.01.2023, 3 C 768/21
ergänzende Informationen

Landgericht Landshut Urteil08.01.2025

Pflicht des Wohnungsmieters zum Querlüften zweimal am TagFenstertausch zieht Verpflichtung zur Änderung des Nutzungs­ver­haltens nach sich

Ist nach einem Fenstertausch ein regelmäßiges Lüften erforderlich, so muss sich der Mieter darauf einstellen. Es kann insofern eine Pflicht zum Querlüften zweimal am Tag bestehen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Fenster einer Mietwohnung in Bayern ausgetauscht wurden, entstand im Jahr 2010 in der Wohnung Schimmel. Die Vermieterin wies die Mieterin daraufhin auf die Pflicht zum "vermehrten, richtigen Lüften" hin. Im Jahr 2019 trat erneut Schimmel in der Wohnung auf. Die Mieterin klagte nunmehr auf Beseitigung des Schimmel. Zudem beanspruchte sie eine Mietminderung. Sie führte unter anderem an, dass sie vor dem Fenstertausch nicht habe lüften müssen.

Amtsgericht gab Klage statt

Das Amtsgericht Landshut sah in der Schimmelbildung einen Mietmangel und gab der Klage daher statt. Die Vermieterin sei zur Beseitigung des Schimmels verpflichtet. Zudem könne die Mieterin ihre Miete um 15 % mindern. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Landgericht verneint Vorliegen eines Mietmangels wegen Schimmelbildung

Das Landgericht Landshut entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ein Mangel der Mietdache liege nicht vor. Vielmehr sei die Schimmelbildung auf ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten der Mieterin zurückzuführen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass hier nicht nur ein Stoßlüften möglich war, sondern auch ein Querlüften. Dadurch habe die Schimmelbildung verhindert werden können. Es sei einem Mieter zuzumuten zweimal am Tag für 10 Minuten zu lüften und Feuchtespitzen abzuführen.

Fenstertausch zieht Verpflichtung zur Änderung des Nutzungs­ver­haltens nach sich

Soweit die Mieterin anführte, sie habe vor dem Fenstertausch nicht lüften müssen, hielt das Landgericht dies für unbeachtlich. Sie sei verpflichtet gewesen ihr Nutzungs­ver­halten zu ändern. Dies sei als allgemein üblich anzusehen. Die Mieter können nicht verlangen, auch nach einem Fenstertausch nicht lüften zu müssen.

Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34886

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI