03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 11873

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Landau Urteil22.01.1985

Selbstauskunft bei Wohnungssuche: Vermieter darf nach Familienstand fragenBei Falschangaben kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten

Ein Vermieter, der eine Wohnung anbietet, darf den Wohnungs­in­ter­es­senten in der Selbstauskunft nach den Familienstand fragen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor.

Ein Mieter gab in der Selbstauskunft seine damalige Lebensgefährtin als Ehefrau aus. Als der Vermieter diese Falschangabe herausfand, erklärte er die Anfechtung des Mietvertrages.

Arglistige Täuschung

Zu Recht, entschied das Landgericht Landau. Der Vermieter habe den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB anfechten dürfen. Der Mieter habe falsche Angaben gemacht.

Mieter täuschte bewusst

Im Prozess versuchte sich der Mieter damit zu verteidigen, dass er seine Lebensgefährtin ohnehin habe heiraten wollen und daher diese Angaben gemacht habe. Dass Gericht schloss aus dieser Erklärung, dass der Mieter die Falschangaben nicht nur irrtümlich sondern bewusst falsch gemacht habe.

Angaben sollten wahrheitsgemäß gemacht werden

Der Vermieter habe in dem Selbst­aus­kunfts­formular deutlich gemacht, dass die Angaben als Unterlage für eine etwaige Mietver­trags­er­stellung herangezogen würden. Außerdem habe es in der Selbstauskunft geheißen, dass der Mietinteressent versichere, "dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden".

Angesichts dieses eindeutigen Inhalts stünde außer Frage, dass der Vermieter Wert auf zutreffende Angaben gelegt und der Mieter dies beim Ausfüllen des Formulars erkannt habe, führte das Gericht aus. Der Umstand, ob ein sich für eine Wohnung bewerbendes Paar verheiratet sei oder nicht, könne für den Vermieter durchaus bedeutsam sein, stellte das Gericht weiter fest.

Quelle: ra-online, Landgericht Landau (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI