21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Konstanz Urteil

LG Konstanz erklärt Stevia-Werbung für irreführendDurch chemische Isolation gewonnener Süßstoff hat nichts mit natürlichem Extrakt der Stevia-Pflanze zu tun

Das Landgericht Konstanz hat die Werbung eines Süßstoff­her­stellers mit den Bezeichnungen "Stevia-Fluid" und "Stevia-Blätter" sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf der Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid für irreführend erklärt.

Seit dem 2. Dezember 2011 sind Stevi­ol­gly­koside als Süßstoff E 960 zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln (z.B. Getränke) zugelassen. Stevi­ol­gly­koside werden aus der Steviapflanze mit aufwendigen physikalischen und chemischen Verfahren gewonnen. Ein Extrakt aus den Stevia-Blättern wird dazu entfärbt und entsalzt und anschließend kristallisiert. Der am Ende gewonnene Süßstoff hat mit einem natürlichen Extrakt oder gar der Stevia-Pflanze überhaupt nichts mehr zu tun. Viele Hersteller und Vertreiber von Stevi­ol­gly­kosiden verwenden aber den Begriff Stevia oder Bilder der Steviapflanze und erwecken so den Eindruck, der Süßstoff beinhalte tatsächlich pflanzliche Bestandteile – dabei ist die Steviapflanze als solche in der EU nicht einmal als Lebensmittel zugelassen.

Begriffe "Stevia-Fluid" oder "Stevia-Blätter" dürfen in Produkt­be­schreibung nicht mehr verwendet werden

Der Firma Gesund & Leben ist es nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz künftig untersagt, den Begriff "Stevia-Fluid" oder "Stevia-Blätter" in der Beschreibung zu verwenden und/oder die Blätter bildlich darzustellen, sofern das Produkt aus einem chemisch isolierten Süßstoff besteht. Die Verwendung des Süßstoffes muss außerdem eindeutig gekennzeichnet werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15741

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI