18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Beschluss10.05.2016

Antrag Erdogans auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesenAussage des Springer-Chefs vom grundrechtlich gewährleisteten Recht auf freie Meinung­s­äu­ßerung gedeckt

Das Landgericht Köln hat den Antrag des türkischen Staats­prä­si­denten Recep Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstands­vorsitzenden des Springer-Verlags Mathias Döpfner zurückgewiesen.

Präsident Erdogan hatte mit dem Antrag die Unterlassung von Äußerungen verlangt, die Döpfner in einem Artikel in der Zeitung "Die Welt" publiziert hatte. Hierin hatte der Springer-Chef in einem "P.S." zu diesem Artikel u.a. geäußert, dass er sich allen "Formulierungen und Schmähungen" Böhmermanns inhaltlich voll und ganz anschließe und sie sich in jeder juristischen Form zu eigen mache.

Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in kontroverser Debatte zulässig

Die Pressekammer des Landgerichts begründet die Zurückweisung mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht des Antragsgegners auf freie Meinung­s­äu­ßerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persön­lich­keits­rechts des Antragstellers ist die Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig. Ein Unter­las­sungs­an­spruch Erdogans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äußerungen Böhmermanns verbreitet hätte, denn allein in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebenen Drittäußerungen und dem damit verbundenen ausdrücklichen Zu-Eigen-Machen liege keine Verbreitung dieser Äußerungen. Dies gilt auch, soweit Döpfner jedenfalls eine einzelne Äußerung Böhmermanns wörtlich wiedergibt, denn er rechnet diese Äußerung erkennbar Herrn Böhmermann zu und setzt sich mit dem wiedergegebenen Wort nur beispielhaft im Rahmen der zulässigen öffentlichen Kontroverse auseinander, ohne losgelöst vom bereits in der Artike­l­über­schrift wiedergegebenen Kontext "Kunst- und Satirefreiheit" den türkischen Staats­prä­si­denten selbst mit einer solchen Äußerung zu belegen.

Mit der Entscheidung des Landgerichts ist damit ausdrücklich nicht die Feststellung der äußerungs­recht­lichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des sogenannten Schmähgedichts Böhmermanns verbunden.

Quelle: Landgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22587

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI