15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil17.08.2005

Heckspoiler beschädigt - Mitschuld bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachge­päck­trägerBedie­nungs­an­leitung schreibt Demontage des Gepäckträgers vor

Wer mit Dachge­päck­träger in eine Waschanlage fährt, riskiert, dass er bei einem Schaden einen Teil selbst tragen muss. Das Landgericht Köln sprach einer Autofahrerin eine Mithaftung zu.

Im Fall war eine Autofahrerin in eine Waschstraße gefahren, ohne zuvor den Dachge­päck­träger zu entfernen, wie es die Bedie­nungs­an­leitung des Wasch­an­la­gen­be­treibers vorschrieb. Beim Waschvorgang wurde der Heckspoiler ihres Autos beschädigt. Sie verlangte vom Betreiber der Waschanlage Schadensersatz in Höhe von 1.080,84 EUR.

Das Landgericht Köln wies ihre Schaden­s­er­satzklage teilweise ab. Das Gericht war der Ansicht, dass die Frau eine Mitschuld (§ 254 Abs. 1 BGB) trage. Zwar hätten Wasch­stra­ßen­be­treiber alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an den in die Anlage einfahrenden Autos zu vermeiden. Entgegen der Bedie­nungs­an­leitung habe aber die Frau nicht den Gepäckträger abmontiert. Dies könne die "Steuerung der Waschanlage negativ beeinflusst" und zu der Fehlfunktion der Anlage geführt haben.

Durch das Nicht-Abmontieren des Gepäckträgers habe sie ein Beschä­di­gungs­risiko gesetzt, das hier zu einer Schadenteilung führt. Das Gericht sah das Mitverschulden der Frau bei 50 %, so dass sie die Hälfte des Schadens selbst tragen musste.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4143

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI