Dokument-Nr. 10112
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- GRURPrax 2011, 41Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRURPrax), Jahrgang: 2011, Seite: 41
Landgericht Köln Urteil06.05.2010
Germanwings muss schikanöse Erstattungsanträge zurücknehmenBei Nicht-Flugantritt Anspruch auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren
Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden.
Wenn ein Kunde seinen gebuchten Flug nicht antritt, müssen Fluggesellschaften die im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten.
Germanwings schikanierte seine Kunden
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale schikanierte Germanwings seine Kunden jedoch mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und absurden Formularen.
Formular sollte "ungeknickt" verschickt werden
Den mehrseitigen Erstattungsantrag sollten sie sich aus dem Internet holen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und "ungeknickt" mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post schicken. Dafür empfahl die Airline ein teures Einschreiben mit Rückschein.
Über 50 Angaben pro Person sollten gemacht werden
Im Formular verlangte Germanwings detaillierte und größtenteils überflüssige Informationen zu allen mitreisenden Personen: neben Anschrift, Telefon-, Handy- und Fax-Nummer zum Beispiel Sitzplatz, Sitzreihe, die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und die Versicherungsnummer der eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung. Insgesamt wollte Germanwings mehr als 50 Angaben pro Person.
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,50 EUR
Das Formular musste vollständig ausgefüllt und zudem noch von allen Mitreisenden unterzeichnet werden. Zudem verlangte Germanwings für die Bearbeitung eine Gebühr von 5,50 Euro pro Person.
Die Verbraucherzentrale Bundesverbands meinte, dass die ganze Prozedur nur dazu dienen solle, es dem Kunden so lästig wie möglich zu machen, an sein Geld zu kommen.
Landgericht Köln gibt Verbraucherschützern recht
Das Landgericht Köln untersagte Germanwings, die strittigen Formulare und die Gebührenklausel weiter zu verwenden
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
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