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Dokument-Nr. 10112

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Urteil06.05.2010Landgericht Köln31 O 76/10
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GRURPrax 2011, 41Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRURPrax), Jahrgang: 2011, Seite: 41
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil06.05.2010

Germanwings muss schikanöse Erstat­tungs­anträge zurücknehmenBei Nicht-Flugantritt Anspruch auf Erstattung von Steuern und Flugha­fen­ge­bühren

Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antrags­for­mularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flugha­fen­ge­bühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Flugge­sell­schaft entschieden.

Wenn ein Kunde seinen gebuchten Flug nicht antritt, müssen Flugge­sell­schaften die im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten.

Germanwings schikanierte seine Kunden

Nach Auffassung der Verbrau­cher­zentrale schikanierte Germanwings seine Kunden jedoch mit einem besonders umständlichen Erstat­tungs­ver­fahren und absurden Formularen.

Formular sollte "ungeknickt" verschickt werden

Den mehrseitigen Erstat­tungs­antrag sollten sie sich aus dem Internet holen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und "ungeknickt" mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post schicken. Dafür empfahl die Airline ein teures Einschreiben mit Rückschein.

Über 50 Angaben pro Person sollten gemacht werden

Im Formular verlangte Germanwings detaillierte und größtenteils überflüssige Informationen zu allen mitreisenden Personen: neben Anschrift, Telefon-, Handy- und Fax-Nummer zum Beispiel Sitzplatz, Sitzreihe, die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und die Versi­che­rungs­nummer der eventuell abgeschlossenen Reise­rück­tritts­ver­si­cherung. Insgesamt wollte Germanwings mehr als 50 Angaben pro Person.

Bearbei­tungs­gebühr in Höhe von 5,50 EUR

Das Formular musste vollständig ausgefüllt und zudem noch von allen Mitreisenden unterzeichnet werden. Zudem verlangte Germanwings für die Bearbeitung eine Gebühr von 5,50 Euro pro Person.

Die Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands meinte, dass die ganze Prozedur nur dazu dienen solle, es dem Kunden so lästig wie möglich zu machen, an sein Geld zu kommen.

Landgericht Köln gibt Verbrau­cher­schützern recht

Das Landgericht Köln untersagte Germanwings, die strittigen Formulare und die Gebührenklausel weiter zu verwenden

Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

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