18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 15735

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil14.03.2013

Kabel­einspeise­gebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDRARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabel­einspeise­gebühren

Kabel Deutschland ist mit seiner Klage gegen den WDR in Sachen Kabel­einspeise­entgelte vor dem Kölner Landgericht in erster Instanz gescheitert.

Kabel Deutschland hatte gegen den WDR geklagt, um die weitere Zahlung von Einspei­se­ent­gelten durchzusetzen. Die ARD Landes­rund­funk­an­stalten, das ZDF, Deutsch­landradio und ARTE hatten den Einspei­se­vertrag mit Kabel Deutschland zum Jahreswechsel gekündigt und die Zahlung von rund 27 Mio. Euro jährlich für die Verbreitung ihrer Programme eingestellt. Begründung: Einspei­se­verträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabel­netz­ausbaus der Deutschen Bundespost.

Viele Kabel­netz­be­treiber verlangen keine Einspei­se­entgelte

Mittlerweile haben sich die technischen und wirtschaft­lichen Rahmen­be­din­gungen jedoch so verändert, dass die Zahlung von Einspei­se­ent­gelten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Entscheidend ist, dass inzwischen eine Vielzahl von Kabel­netz­be­treibern erfolgreich die Programmsignale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermarktet, ohne Einspeiseentgelte zu erhalten.

Landgericht Köln: Kündigung rechtmäßig

Das Kölner Landgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung des Vertrages rechtmäßig und wirksam sei. Es liege kein Marktmissbrauch vor, weil die Übertragung der ARD-Gemein­schafts­pro­gramme auch im eigenen Interesse der Kabelnetzbetreiber sei. Die unter­schiedliche Behandlung der Übertra­gungswege Satellit, Terrestrik und Kabel sei dadurch gerechtfertigt, dass die Kabel­netz­be­treiber die Möglichkeit haben, sich durch Endkun­den­entgelte zu finanzieren.

Kabel Deutschland will in Berufung gehen

Kabel Deutschland sieht seine Rechtsposition nicht ausreichend gewürdigt. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, durch alle Instanzen klagen zu wollen.

Quelle: ra-online, WDR (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15735

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI