21.11.2024
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Dokument-Nr. 15735

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Landgericht Köln Urteil14.03.2013

Kabel­einspeise­gebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDRARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabel­einspeise­gebühren

Kabel Deutschland ist mit seiner Klage gegen den WDR in Sachen Kabel­einspeise­entgelte vor dem Kölner Landgericht in erster Instanz gescheitert.

Kabel Deutschland hatte gegen den WDR geklagt, um die weitere Zahlung von Einspei­se­ent­gelten durchzusetzen. Die ARD Landes­rund­funk­an­stalten, das ZDF, Deutsch­landradio und ARTE hatten den Einspei­se­vertrag mit Kabel Deutschland zum Jahreswechsel gekündigt und die Zahlung von rund 27 Mio. Euro jährlich für die Verbreitung ihrer Programme eingestellt. Begründung: Einspei­se­verträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabel­netz­ausbaus der Deutschen Bundespost.

Viele Kabel­netz­be­treiber verlangen keine Einspei­se­entgelte

Mittlerweile haben sich die technischen und wirtschaft­lichen Rahmen­be­din­gungen jedoch so verändert, dass die Zahlung von Einspei­se­ent­gelten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Entscheidend ist, dass inzwischen eine Vielzahl von Kabel­netz­be­treibern erfolgreich die Programmsignale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermarktet, ohne Einspeiseentgelte zu erhalten.

Landgericht Köln: Kündigung rechtmäßig

Das Kölner Landgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung des Vertrages rechtmäßig und wirksam sei. Es liege kein Marktmissbrauch vor, weil die Übertragung der ARD-Gemein­schafts­pro­gramme auch im eigenen Interesse der Kabelnetzbetreiber sei. Die unter­schiedliche Behandlung der Übertra­gungswege Satellit, Terrestrik und Kabel sei dadurch gerechtfertigt, dass die Kabel­netz­be­treiber die Möglichkeit haben, sich durch Endkun­den­entgelte zu finanzieren.

Kabel Deutschland will in Berufung gehen

Kabel Deutschland sieht seine Rechtsposition nicht ausreichend gewürdigt. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, durch alle Instanzen klagen zu wollen.

Quelle: ra-online, WDR (pm)

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