18.10.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 15754

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Landgericht Berlin Urteil30.04.2013

Streit um Einspei­se­entgelte ins Kabel: Kabel Deutschland verliert Klage auch gegen RBBKabelnetz­betreiberin scheitert im Prozess um Zahlungspflicht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für Program­m­e­in­speisung ins Kabelnetz

Das Landgericht Berlin hat die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen, mit der Kabel Deutschland den Fortbestand eines gekündigten Vertrages mit dem RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) über die gebüh­ren­pflichtige Einspeisung von Programm­si­gnalen in das Kabelnetz gerichtlich festgestellt wissen wollte.

Nach Auffassung des Landgerichts ist die Vertrags­kün­digung weder unter dem Gesichtspunkt eines selbst­wi­der­sprüch­lichen Verhaltens noch wegen sittenwidriger Schädigung unwirksam.

Landgericht Berlin verneint Verstoß gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbe­wer­bs­be­schrän­kungen

Die Vertrags­kün­digung verstoße auch nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbe­wer­bs­be­schrän­kungen (GWB). Auch die Hilfsanträge der Klägerin blieben erfolglos.

Kabel Deutschland ist bereits mit ähnlichen Klagen vor dem Landgericht Stuttgart, dem (Landgericht Köln (Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) und dem Landgericht München I gescheitert.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online (pm/pt)

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