18.10.2024
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Landgericht Köln Urteil20.08.2015

Bei Online-Werbung für Klimageräte muss Energie­effizienz­klasse direkt neben dem Preis angegeben werdenAbmahnung gegen OBI und vier weitere Online-Händler erfolgreich

Bei einer Werbung für Klimageräte mit Preisen im Internet muss stets auch die Energie­ef­fi­zi­enz­klasse angegeben werden. Dies stellte das Landgericht Köln in einem Urteil gegen den Baumarkt OBI klar.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen im September 2014 sechs Online-Händler wegen fehlerhafter Angaben bei Klimageräten abgemahnt. Der Bundesverband verwies darauf, dass gerade bei Klimageräten der Verkaufspreis nicht alles sei. Verbraucher müssten auf den ersten Blick erkennen können, wie viel Energie das Gerät verbrauche und welche Folgekosten auf sie zukämen.

Energie­ef­fi­zi­enz­klasse muss direkt neben dem Preis angegeben werden

Das Landgericht Köln berief sich in seiner Entscheidung gegen die Baumarktkette OBI auf die europäische Richtlinie zur Energie­ver­brauchs­kenn­zeichnung, die vorschreibt, dass bei Produkten, die im Internet verkauft werden, immer auch die Energie­ef­fi­zi­enz­klasse angezeigt werden muss. Sobald ein Produkt unter Angabe eines Preises beworben wird, muss die Energie­ef­fi­zi­enz­klasse direkt angegeben werden. Eine Kennzeichnung an einer anderen Stelle auf der Webseite reicht nicht aus.

Sechs Online-Händler abgemahnt

Die Klage erfolgte im Rahmen einer Abmahnaktion des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen zu Klimageräten im September 2014. Dabei wurden sechs Online-Händler abgemahnt, die sich nicht an die Vorgaben hielten: Bauhaus, Otto, Conrad, Baumarkt Direkt, OBI, und Hornbach. In vier Fällen gaben die Unternehmen eine Unter­las­sungs­er­klärung ab. Gegen OBI und Hornbach reichte der Bundesverband Klage ein. Die Klage gegen Hornbach wurde vom Landgericht Landau in der Pfalz mit Urteil vom 3. September 2015 (Az. 4 O 380/14) abgewiesen. Der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen hat dagegen Berufung eingelegt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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