18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil19.06.2018

Flugan­nul­lierung wegen Insolvenz der Flugge­sell­schaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner UrlaubszeitSchadensersatz in Höhe der Hälfte des Reisepreises

Kündigt ein Reisender den Reisevertrag, weil sein Flug wegen der Insolvenz der Flugge­sell­schaft annulliert wurde, so steht ihm ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Der Anspruch bemisst sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise nach Punta Cana in die Dominikanische Republik für den Spätsommer 2017 gebucht. Die Reise beinhaltete einen Business-Class-Flug von Düsseldorf nach Punta Cana und wieder zurück. Aufgrund der Insolvenz der Flugge­sell­schaft musste der Flug jedoch annulliert werden. Die Reise­ver­an­stalterin bot dem Reisenden eine Ersatzbeförderung von Frankfurt nach Amsterdam und von dort über Paris nach Punta Cana an. Die Ersatz­be­för­derung machte eine Zwischen­über­nachtung in Amsterdam erforderlich. Zudem würden sämtliche Flüge in der Economy Class ausgeführt. Der Reisende lehnte die Ersatz­be­för­derung ab und kündigte den Reisevertrag. Anschließend klagte er gegen die Reise­ver­an­stalterin auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Die Höhe des Anspruches bemaß das Gericht mit der Hälfte des Reisepreises, mithin 4.630 Euro.

Reisemangel aufgrund Flugan­nul­lierung

Da die Flüge des Klägers annulliert wurden und daher der ursprünglich vertraglich vereinbarte Hinflug nicht stattgefunden hat, habe ein Reisemangel vorgelegen, so das Landgericht. Zwar habe die Reise­ver­an­stalterin selbst nicht schuldhaft gehandelt, jedoch sei ihr das vermutete Verschulden der Flugge­sell­schaft zuzurechnen.

Kein Angebot einer gleichwertigen Ersatz­be­för­derung

Der Anspruch sei nach Auffassung des Landgerichts nicht ausgeschlossen, weil der Kläger das Angebot einer gleichwertigen Ersatz­be­för­derung ausgeschlagen hat. Denn die angebotene Ersatz­be­för­derung sei nicht gleichwertig gewesen. Es komme auch nicht darauf an, ob das Ersatzangebot zumutbar war oder nicht. Entscheidet sei allein die Gleichwertigkeit.

Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI