18.10.2024
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Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
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Landgericht Koblenz Urteil23.12.2005

Kein Versi­che­rungs­schutz bei nicht abgeschlossener HaustürHauseigentümer handelte grob fahrlässig

Wer seine Haustür nur zuzieht und nicht abschließt, kann bei einem Einbruch den Versi­che­rungs­schutz verlieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.

Ein Hauseigentümer hatte sein Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustür nur zugezogen ohne sie abzuschließen. Einbrecher nutzen die Gelegenheit und räumten die Wohnung aus. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen.

Die spätere Klage des Hauseigentümers gegen die Einbruchs­ver­si­cherung auf Erstattung des Schadens wiesen die Koblenzer Richter ab. Der Hauseigentümer habe grob fahrlässig gehandelt. Die Versicherung müsse daher nicht zahlen.

Grob fahrlässig handele, wer das Haus über Nacht verlasse und die Haustür nicht abschließe.

Quelle: ra-online

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