Dokument-Nr. 2713
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Koblenz Urteil23.12.2005
Kein Versicherungsschutz bei nicht abgeschlossener HaustürHauseigentümer handelte grob fahrlässig
Wer seine Haustür nur zuzieht und nicht abschließt, kann bei einem Einbruch den Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.
Ein Hauseigentümer hatte sein Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustür nur zugezogen ohne sie abzuschließen. Einbrecher nutzen die Gelegenheit und räumten die Wohnung aus. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen.
Die spätere Klage des Hauseigentümers gegen die Einbruchsversicherung auf Erstattung des Schadens wiesen die Koblenzer Richter ab. Der Hauseigentümer habe grob fahrlässig gehandelt. Die Versicherung müsse daher nicht zahlen.
Grob fahrlässig handele, wer das Haus über Nacht verlasse und die Haustür nicht abschließe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2713
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.