15.11.2024
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Landgericht Koblenz Urteil18.05.2010

Kostenfalle: Angebote mit Gratis­leis­tungen dürfen nicht in kosten­pflichtiges Abo übergehenGericht untersagt Werbung des Inter­net­dienst­leisters 1&1

Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kosten­pflichtige Abonnements übergehen. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bot das Inter­net­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen 1&1 Neukunden ein kostenloses Sicher­heit­spaket mit Antivirus- und Firewall-Programm an. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot um einen Abonnement-Vertrag handelt, der sich automatisch verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete das Sicher­heit­spaket 4,99 Euro im Monat.

Gratisangebot gleicht Probeabonnement

Die Verbrau­cher­zentrale sah hierin keine Vergünstigung, die der Anbieter dem Kunden gewährt. Vielmehr sei es eine Art Probeabonnement. Dieser Auffassung hat sich das Landgericht Koblenz angeschlossen und das Angebot für irreführend und unzulässig erklärt.

Angebot ist irreführend

Ein ähnliches Vorgehen hatten das Landegericht und das Oberlan­des­gericht Koblenz bereits in früheren Verfahren gegen web.de untersagt, das wie 1&1 zum Unternehmen United Internet gehört. In beiden Fällen bewerteten die Richter das Angebot als irreführend. Es sei recht einfach, die Kosten so darzustellen, dass eine unbedachte Bestellung ausgeschlossen ist, so die Richter.

Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverband

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