23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Kassel Urteil14.07.2016

Unregelmäßige Kosten für Graffi­ti­ent­fernung stellen keine Betriebskosten darReini­gungs­kosten bei fehlender Regelmäßigkeit nicht auf Mieter umlegbar

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti stellen jedenfalls dann keine Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 9 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) dar, wenn sie nicht regelmäßig anfallen. In diesem Fall sind die Reini­gungs­kosten nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Kassel unter anderem darüber entscheiden, ob die Besei­ti­gungs­kosten einer Graffi­ti­be­schmutzung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Umlagefähigkeit bei Regelmäßigkeit der Reini­gungs­kosten

Nach Ansicht des Landgerichts Kassel können die Kosten für die Entfernung von Graffiti als Kosten für die Gebäudereinigung gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV Betriebskosten jedenfalls dann nicht auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie nicht regelmäßig entstehen. Denn unter dem Begriff der Gebäu­de­r­ei­nigung sei nur die regelmäßige Reinigung zu verstehen.

Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 2016, 740/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23615

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI