18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
ergänzende Informationen

Landgericht Karlsruhe Urteil29.05.2013

PIP-Brustimplantate: Arzt ist nicht zur Überprüfung der Implantate verpflichtetLandgericht Karlsruhe weist Schadens­ersatz­klagen auf Schmerzensgeld von 30.000 Euro zweier Frauen ab

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich ein Arzt im Jahr 2007 auf die Eignung von PIP-Brust­im­plantaten verlassen durfte, da zu diesem Zeitpunkt ein betrügerische Verhalten des Herstellers PIP noch nicht bekannt war. Die auf Schmerzensgeld von 30.000 gerichteten Schadens­ersatz­klagen zweier Frauen wurden daher abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall hatten sich zwei Frauen im Jahr 2007 in einer Klinik in Karlsruhe PIP-Brustimplantate einsetzen lassen. In ihren Klagen vertraten die beiden Frauen insbesondere die Auffassung, dass sich der von ihnen verklagte operierende Arzt nicht auf die Zertifizierung der Implantate hätte verlassen dürfen, sondern sich durch Stichproben und Tests über die Qualität der eingesetzten Implantate Gewissheit verschaffen müssen.

Operateur dufte sich auf Eignung von PIP-Brust­im­plantaten verlassen

Das Landgericht Karlsruhe ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Da zum Opera­ti­o­ns­zeitpunkt keine Anhaltspunkte bestanden hätten, die Qualität von PIP-Brust­im­plantaten in Frage zu stellen bzw. das betrügerische Verhalten des Herstellers PIP noch nicht bekannt gewesen sei, habe sich der Operateur auf die Eignung von PIP-Brust­im­plantaten verlassen dürfen. Zur Untersuchung der verwendeten Implantate sei er daher nicht verpflichtet gewesen. Die auf Schmerzensgeld von 30.000 Euro und weiteren Schadensersatz gerichteten Klagen hat das Landgericht daher abgewiesen.

Quelle: Landgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16214

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI