14.11.2024
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Dokument-Nr. 4925

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Urteil28.09.2007Landgericht Karlsruhe18 AK 136/07
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2007, 796Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2007, Seite: 796
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ergänzende Informationen

Landgericht Karlsruhe Urteil28.09.2007

Kauf eines gestohlenen Naviga­ti­o­ns­geräts: Ebay-Schnäppchen-Käufer vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochenKeine ausreichenden Umstände auf Hehlereivorsatz

Der Ende Juli 2007 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei verurteilte Ebay Schnäpp­chen­käufer, der ein besonders günstiges (gestohlenes) Naviga­ti­o­nsgerät erworben hatte, ist nun vom Landgericht Karlsruhe frei gesprochen worden. Das amtsge­richtliche Urteil hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

Im zugrunde liegen Fall hatte ein Schnäppchen-Käufer ein nagelneues Naviga­ti­o­nsgerät, das im Laden für 2.137 Euro gehandelt wurde, für nur 671 Euro ersteigert. Das Gerät war von einem polnischen Verkäufer mit einem Startpreis von 1,- Euro bei Ebay eingestellt worden.

Das Amtsgericht Pforzheim sah in dem Kauf den straf­recht­lichen Tatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) verwirklicht und verurteilte den Käufer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- Euro [siehe Begründung].

Freispruch vor dem Landgericht Karlsruhe

Dieses Urteil ist vom Landgericht Karlsruhe kassiert worden.

Niedriges Angebot deutet nicht unbedingt auf gestohlene Ware

Das Landgericht führte aus, dass ein niedriges Startangebot von nur 1,- Euro für ein neues Naviga­ti­o­nsgerät nicht zwangsläufig zu der Annahme führen müsse, dass es sich bei der Sache um Diebesgut handele.

Auch würde eine Gesamtwürdigung aller Umstände nicht dazu führen, wie das Amtsgericht Pforzheim meinte, dass es sich für den Käufer aufgedrängt haben müsse, dass das Naviga­ti­o­nsgerät gestohlen war.

Startpreis von 1,- Euro ist nicht außergewöhnlich

Es sei durchaus üblich, dass Naviga­ti­o­ns­geräte mit einem Startpreis von 1,- Euro bei Ebay eingestellt würden. Auch könne der Zuschlag durchaus zu einem Preis erfolgen, der nicht dem Wert des Gegenstandes entsprechen müsse.

Kein Vorsatz

Das Landgericht Karlsruhe konnte nach allem keinen bedingten Vorsatz beim Käufer feststellen und sprach deshalb den Käufer vom Vorwurf der Hehlerei frei. Ob der Käufer zumindest fahrlässig gehandelt hatte, musste das Gericht nicht prüfen, da es eine fahrlässige Hehlerei nicht gibt.

Quelle: ra-online

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