23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 4925

Drucken
Urteil28.09.2007Landgericht Karlsruhe18 AK 136/07
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2007, 796Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2007, Seite: 796
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Karlsruhe Urteil28.09.2007

Kauf eines gestohlenen Naviga­ti­o­ns­geräts: Ebay-Schnäppchen-Käufer vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochenKeine ausreichenden Umstände auf Hehlereivorsatz

Der Ende Juli 2007 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei verurteilte Ebay Schnäpp­chen­käufer, der ein besonders günstiges (gestohlenes) Naviga­ti­o­nsgerät erworben hatte, ist nun vom Landgericht Karlsruhe frei gesprochen worden. Das amtsge­richtliche Urteil hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

Im zugrunde liegen Fall hatte ein Schnäppchen-Käufer ein nagelneues Naviga­ti­o­nsgerät, das im Laden für 2.137 Euro gehandelt wurde, für nur 671 Euro ersteigert. Das Gerät war von einem polnischen Verkäufer mit einem Startpreis von 1,- Euro bei Ebay eingestellt worden.

Das Amtsgericht Pforzheim sah in dem Kauf den straf­recht­lichen Tatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) verwirklicht und verurteilte den Käufer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- Euro [siehe Begründung].

Freispruch vor dem Landgericht Karlsruhe

Dieses Urteil ist vom Landgericht Karlsruhe kassiert worden.

Niedriges Angebot deutet nicht unbedingt auf gestohlene Ware

Das Landgericht führte aus, dass ein niedriges Startangebot von nur 1,- Euro für ein neues Naviga­ti­o­nsgerät nicht zwangsläufig zu der Annahme führen müsse, dass es sich bei der Sache um Diebesgut handele.

Auch würde eine Gesamtwürdigung aller Umstände nicht dazu führen, wie das Amtsgericht Pforzheim meinte, dass es sich für den Käufer aufgedrängt haben müsse, dass das Naviga­ti­o­nsgerät gestohlen war.

Startpreis von 1,- Euro ist nicht außergewöhnlich

Es sei durchaus üblich, dass Naviga­ti­o­ns­geräte mit einem Startpreis von 1,- Euro bei Ebay eingestellt würden. Auch könne der Zuschlag durchaus zu einem Preis erfolgen, der nicht dem Wert des Gegenstandes entsprechen müsse.

Kein Vorsatz

Das Landgericht Karlsruhe konnte nach allem keinen bedingten Vorsatz beim Käufer feststellen und sprach deshalb den Käufer vom Vorwurf der Hehlerei frei. Ob der Käufer zumindest fahrlässig gehandelt hatte, musste das Gericht nicht prüfen, da es eine fahrlässige Hehlerei nicht gibt.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4925

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI