Dokument-Nr. 31902
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- RRa 2022, 128Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2022, Seite: 128
Landgericht Hannover Urteil22.12.2021
Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen entgangener Urlaubsfreude wegen Corona-PandemieCorona-Beschränkungen mindern nicht Frustration über Stornierung der Reise
Storniert der Reiseveranstalter die Reise, so vermindert sich der Schadensersatzanspruch der Reisenden wegen entgangener Urlaubsfreude nicht wegen der Corona-Pandemie. Denn die Corona-Beschränkungen vermindern die Frustration über die Reisestornierung nicht. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Reiseveranstalterin stornierte während der Corona-Pandemie vier Tage vor Reisebeginn eine Reise, weil der Flug nicht ausgelastet war. Zwei davon betroffene Reisende klagten daraufhin auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das Amtsgericht gab der Klage zwar statt. Kürzte aber den Schadensersatz auf 20 % des Reisepreises mit der Begründung, dass das Maß der Frustration über die Absage der Reise in der Pandemiesituation nicht besonders hoch zu bewerten sei. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger Berufung ein.
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe gemäß § 651 n Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 % des Reisepreises zu. Die Schadensersatzhöhe sei im Hinblick auf die sehr kurzfristig vor Reisebeginn erfolgte Stornierung angemessen.
Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen Corona-Pandemie
Der Schadensersatz sei nach Auffassung des Landgerichts nicht aufgrund der Pandemielage zu kürzen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Frustration der Kläger über die Stornierung der Reise nur 4 Tage vor Reiseantritt dadurch gemindert wäre, dass es weltweit zu Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie kam.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2022
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2022, 128/rb)
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