18.10.2024
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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einer Krankenschwester im Vordergrund.
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Landgericht Hannover Beschluss22.03.2010

Dialysearzt darf Patienten nicht mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten "erstatten"Höhere Fahrt­kos­te­n­er­stattung stellt unlauteren Wettbewerb und Verstoß gegen Berufsordnung und Heilmit­tel­wer­be­gesetz dar

Ein Dialysearzt darf seinen Patienten keine "Erstattung" für die Behandlung bezahlen, die mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten beträgt. Ein solches Vorgehen ist als unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie das Heilmit­tel­wer­be­gesetz zu werten. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Dialysepraxis im Großraum Hannover in mindestens zwei Fällen Patienten angeboten, einen "Zuschuss" zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn die Patienten die Dialyse in dieser Dialysepraxis durchführen lassen würden. Dieser "Zuschuss" lag höher als die tatsächlichen Fahrkosten. Ein anderer Dialysearzt beantragte hiergegen beim Landgericht Hannover den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Nur Erstattung angemessener Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Perso­nen­nah­verkehrs zulässig

Das Landgericht Hannover gab dem Antragsteller Recht und untersagte ein solches Vorgehen der Dialysepraxis. Es dürften nur angemessene Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Perso­nen­nah­verkehrs erstattet werden, nicht aber höhere Beträge, entschieden die Richter. Alles andere sei unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie das Heilmittelwerbegesetz. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: ra-online, LG Hannover

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