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Dokument-Nr. 7842

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Landgericht Hannover Urteil08.05.2009

Nur zwei Stunden PapageienlärmPapagei­en­ge­räusche müssen nur begrenzt geduldet werden

Das Geschrei von Papageien ist den Nachbarn nur für eine Dauer von zwei Stunden pro Tag zumutbar. Das hat das Landgericht Hannover entschieden.

Ein Mann aus dem nieder­säch­sischen Springe klagte gegen seinen Nachbarn. Dieser ist Papageien-Besitzer und hält seine Vögel in einer Außenvoliere. Da die Tiere "ohren­be­täu­benden Lärm" machten, ging der Nachbar gerichtlich gegen die Vogelgeräusche vor. Das Landgericht entschied, dass der Halter die Papageien nur noch zwei Stunden am Tag nach draußen lassen darf.

Die Geräusche von Papageien seien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln. Daher müssen die Nachbar diese Lärmkulisse nur begrenzt dulden.

Quelle: ra-online

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