Dokument-Nr. 12494
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- WuM 1980, 130Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 130
Landgericht Hannover Urteil19.12.1979
20 % Mietminderung bei Nichtbeheizbarkeit des Schlafzimmers im FebruarRohrbruch führt zum Heizungsausfall im Schlafzimmer
Ein Mieter, der im Wintermonat Februar sein Schlafzimmer nicht beheizen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.
Im zugrunde liegenden Fall gab es einen Rohrbruch, der dazu führte, dass ein Mieter sein Schlafzimmer nicht mehr beheizen konnte. Deshalb konnten auch die Wände nicht richtig austrocknen. Der Mieter zeigte dem Vermieter den Mietmangel im Januar 1979 an. Im Februar 1979 minderte der Mieter wegen des Mangels die Miete.
Gericht: 20 % Mietminderung angemessen und ausreichend
Das Landgericht Hannover entschied, dass der Mieter wegen des Mangels die Miete um 20 % kürzen dürfe. Unter Berücksichtigung des extrem kalten Winterwetters im Februar 1979 sei eine Mietminderung von 20 % angemessen und ausreichend, stellte das Gericht fest.
Erläuterungen
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1979 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Hannover (zt, pt)
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