15.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 12494

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Urteil19.12.1979Landgericht Hannover11 S 296/79
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1980, 130Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 130
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Landgericht Hannover Urteil19.12.1979

20 % Mietminderung bei Nicht­be­heiz­barkeit des Schlafzimmers im FebruarRohrbruch führt zum Heizungsausfall im Schlafzimmer

Ein Mieter, der im Wintermonat Februar sein Schlafzimmer nicht beheizen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall gab es einen Rohrbruch, der dazu führte, dass ein Mieter sein Schlafzimmer nicht mehr beheizen konnte. Deshalb konnten auch die Wände nicht richtig austrocknen. Der Mieter zeigte dem Vermieter den Mietmangel im Januar 1979 an. Im Februar 1979 minderte der Mieter wegen des Mangels die Miete.

Gericht: 20 % Mietminderung angemessen und ausreichend

Das Landgericht Hannover entschied, dass der Mieter wegen des Mangels die Miete um 20 % kürzen dürfe. Unter Berück­sich­tigung des extrem kalten Winterwetters im Februar 1979 sei eine Mietminderung von 20 % angemessen und ausreichend, stellte das Gericht fest.

Erläuterungen
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1979 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

Quelle: ra-online, Landgericht Hannover (zt, pt)

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