21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 8315

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Hannover Urteil17.08.2009

LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein ReisemangelReise­ver­an­stalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern

Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reise­preis­min­derung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reise­ver­an­stalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Landgericht Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den Katalo­g­in­for­ma­tionen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrau­ens­schutz für den Kläger. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reise­ver­an­stalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte.

Kein Einfluss auf klimatische Bedingungen

Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reise­ver­an­stalter durch eine allgemeine Klima­be­schreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reise­ver­an­stalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

Erläuterungen

Hinweis: Dieses Urteil wird zumeist unter dem falschen Aktenzeichen 1 O 209/07 veröffentlicht. Das richtige Aktenzeichen lautet: 1 O 59/09.

Quelle: ra-online, LG Hannover

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8315

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI