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Dokument-Nr. 8315

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Landgericht Hannover Urteil17.08.2009

LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein ReisemangelReise­ver­an­stalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern

Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reise­preis­min­derung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reise­ver­an­stalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Landgericht Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den Katalo­g­in­for­ma­tionen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrau­ens­schutz für den Kläger. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reise­ver­an­stalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte.

Kein Einfluss auf klimatische Bedingungen

Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reise­ver­an­stalter durch eine allgemeine Klima­be­schreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reise­ver­an­stalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

Erläuterungen

Hinweis: Dieses Urteil wird zumeist unter dem falschen Aktenzeichen 1 O 209/07 veröffentlicht. Das richtige Aktenzeichen lautet: 1 O 59/09.

Quelle: ra-online, LG Hannover

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