21.11.2024
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Dokument-Nr. 3033

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Urteil15.02.2006Amtsgericht Baden-Baden16 C 255/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2006, 163Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2006, Seite: 163
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Amtsgericht Baden-Baden Urteil15.02.2006

Urlauberpech - ölverschmutztes Meer und kein Meeresblick vom HotelzimmerMeeresblick muss fest vereinbart werden

Wer auf Meeresblick Wert legt, muss sich diesen Wunsch vom Reise­ver­an­stalter bestätigen lassen. Nur dann ist er verbindlich. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall machte eine Urlauberin in Dubai Urlaub. Sie wollte gern ein Hotelzimmer mit Meeresblick und hatte daher diesen Wunsch bei der Buchung der Reise geäußert. Leider wurde diesem Wunsch dann nicht vom Reise­ver­an­stalter entsprochen.

Urlauberin fordert Reise­preis­min­derung

Nach der Rückkehr klagte die Urlauberin wegen dieses Reisemangels auf Reise­preis­min­derung. Erfolglos. Diese Klage wurde vom Amtsgericht Baden-Baden abgewiesen.

Richter: Zusicherung ist Voraussetzung für eine Minderung - Wunschäußerung reicht nicht aus

Es reiche nicht aus, wenn man bei der Buchung der Reise lediglich den Wunsch äußere, ein Zimmer mit Meeresblick zu erhalten. Man müsse sich diesen Wunsch vom Reise­ver­an­stalter in Form einer Buchungsbestätigung zusichern lassen. Nur dann könnte ein Anspruch bestehen.

Mit Ölver­schmut­zungen ist zu rechnen

Auch das weitere Vorbringen der Urlauberin, das Wasser sei ölverschmutzt gewesen, reichte dem Gericht nicht als Grund für eine Reise­preis­min­derung. Wer in ein Land fahre, in welchem Erdöl gefördert werde, müsse mit Ölver­schmut­zungen im Meer rechnen.

Quelle: Amtsgericht Baden-Baden, ra-online (pt)

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