18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil01.09.2011

Negative Bewertungen im Reise­bu­chungs­portal – Unter­las­sungs­an­spruch einer Hotel­be­treiberin erfolgreichEin Meinungsportal und ein Online-Reisebüro von der gleichen Betreiberin können nicht klar voneinander getrennt werden

Wer im Internet ein Reise­bu­chungs­portal betreibt, in dem auch fremde Hotel­be­wer­tungen publiziert werden, haftet auch für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Dies hat nun das Landgericht Hamburg entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit streiten die Inhaberin eines Hotels und die Betreiberin eines Online-Reiseportals miteinander. Die Klägerin wollte erreichen, dass es der Beklagten gerichtlich verboten wird, in dem Bewer­tungs­bereich ihres Portals bestimmte geschäfts­schä­digende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin zu verbreiten.

Schlechte Bewertungen für Klägerin im Reiseportal

Die Beklagte vermittelt in ihrem Reiseportal Reisen und Hotel­über­nach­tungen. Zugleich bietet sie Internetnutzern die Möglichkeit, in dem Bewer­tungs­bereich des Portals detaillierte Kommentare über Hotels und Reisen abzugeben und die Kommentare anderer Nutzer anzusehen. Auch über das Hotel der Klägerin befanden sich Bewertungen im Portal der Beklagten. In diesen Bewertungen beschwerten sich mehrere Nutzer über zahlreiche Mängel ihrer Unterkunft.

Beklagte: Betreiberin eines Meinungsportals und zugleich Reiseportals nicht gleich Mitwett­be­werberin

Die Klägerin argumentierte vor der zuständigen Wettbe­wer­bs­kammer, die in dem Portal publizierten Kommentare enthielten unwahre Tatsa­chen­be­haup­tungen. Mit ihrer Verbreitung verstoße die Beklagte als Mitwett­be­werberin gegen das Wettbe­wer­bsrecht. Die Beklagte hielt dagegen, ein Verstoß gegen das Wettbe­wer­bsrecht komme nicht in Betracht, da sie als Betreiberin des Meinungsportals gar nicht Mitwett­be­werberin der Klägerin sei. Vielmehr betreibe sie das Meinungsportal unabhängig von dem Online-Reisebüro. Die Publikation der Nutzer­be­wer­tungen diene allein kommunikativen Zwecken, und die in den Bewertungen enthaltenen Äußerungen mache sie sich auch nicht zu Eigen.

LG: Trennung in zwei Geschäfts­be­reiche kaum möglich

Das Gericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und es der Beklagten verboten, mehrere der von der Klägerin angegriffenen Nutzer­kom­mentare zu verbreiten. Die Beklagte betreibe das Bewer­tungs­portal als Teil ihres gewerblichen Online-Reisebüros. Buchungs­ge­schäft und Bewer­tungs­portal seien derart engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Geschäfts­be­reiche nicht möglich sei. Im Vordergrund stehe für die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigennützige Motiv, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivität ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern. Daran sei nichts verwerflich, jedoch würden andere Maßstäbe gelten als für die Betreiber rein informativer und nicht gewerblichen Zwecken dienender Bewertungs- und Meinung­s­äu­ße­rungs­portale. Wer als Mitbewerber einen anderen Mitbewerber herabsetze, werde strenger beurteilt, als derjenige, der nicht gewerblich tätig sei. Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können. Dies sei der Beklagten nur zum Teil gelungen.

Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12232

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI