18.10.2024
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Landgericht Hamburg Urteil07.08.2009

LG Hamburg verurteilt Google zu mehr Verbrau­cher­schutzNutzungs­be­din­gungen benachteiligen Verbraucher unzulässig und verstoßen gegen geltendes Daten­schutzrecht

Google Inc. darf zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungs­be­din­gungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Das entschied das Landgericht Hamburg.

Unter den zehn eingeklagten Klauseln befand sich eine Bestimmung, die Google weitreichende Nutzungsrechte einräumte. Danach war das Unternehmen berechtigt, urheber­rechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Die Bestimmungen reichten soweit, dass sogar private Dokumente, die Nutzer auf ihrem Account speichern, davon hätten betroffen sein können.

Unangemessene Benachteiligung

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg ist die Klausel unzulässig, da der Nutzer nicht erkennen kann, welche Rechte er Google einräumen soll. Eine weitere Klausel ermöglichte es Google, E-Mails oder andere eingestellte Inhalte, ohne Benach­rich­tigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. Das hätte unter anderem unver­öf­fent­lichte, wissen­schaftliche Arbeiten betreffen können. Die Hamburger Richter beurteilten dies als unangemessene Benachteiligung des Nutzers.

Vermittlung von Daten an Dritte

Ein wesentlicher Teil der Klage betraf Daten­schutz­klauseln. In diesen hatte Google sich das Recht eingeräumt, Verbrau­cherdaten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte zu übermitteln oder mit Daten anderer Unternehmen zu kombinieren. Auch war Google danach berechtigt, perso­nen­be­zogene Daten zu Werbezwecken zu verwenden.

Daten­schutz­gesetze nicht ausreichend berücksichtigt

Das Gericht erklärte diese Klauseln für unwirksam, weil sie die Vorgaben der Daten­schutz­gesetze nicht ausreichend berück­sich­tigten. Diesen zufolge ist sicherzustellen, dass der Internetnutzer einer Verwendung perso­nen­be­zogener Daten bewusst und eindeutig zustimmt. Zudem muss der Anbieter die Einwilligung besonders hervorheben.

Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverband

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