21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 29111

Drucken
Urteil24.08.2020Landgericht Hamburg324 O 290/19
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil24.08.2020

Schwan­ger­schafts­abbruch darf nicht mit Holocaust verglichen werden"Babykaust.de"-Betreiber zu Unterlassung und Geldent­schä­digung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Seite "Babykaust.de" Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel untersagt, in denen Schwan­ger­schafts­abbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden.

Nach dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmann­schaften und Ärzten in den Konzen­tra­ti­o­ns­lagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck "entartet" belegt zu werden.

6.000 Eure Geldent­schä­digung

Ihr steht zudem eine Geldent­schä­digung in Höhe von 6.000 Euro wegen entsprechender Äußerungen des Seiten­be­treibers zu, die dieser an Hänel zu zahlen hat. In einem Verhand­lungs­termin am vergangenen Freitag, zu dem für den Beklagten niemand erschienen war, hatte die Kammer­vor­sitzende den Erlass einer solchen Entscheidung bereits angekündigt.

Beklagte kam nicht zum Gerichtstermin

Es handelt sich nach dem unent­schul­digten Ausbleiben des Beklagten um ein sogenanntes Versäum­ni­s­urteil, das ohne schriftliche Entschei­dungs­gründe ergeht. Der Beklagte kann dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29111

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI