15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 17687

Drucken
Beschluss19.12.2013Landgericht Hamburg310 O 460/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2014, 341Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2014, Seite: 341
  • MMR 2014, 267Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2014, Seite: 267
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Beschluss19.12.2013

Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangenAbmahnungen erfolgten zu Unrecht

Der Streamingdienst Redtube kann erfolgreich von The Archive verlangen, dass keine Abmahnungen mehr aufgrund der Nutzung des Portals verschickt werden. Denn die Abmahnungen erfolgten zu Unrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer des Strea­ming­portals Redtube von dem schweizerischen Unternehmen The Archive wegen des Streamings von Filmen abgemahnt. Das Internetportal Redtube sah dies als unzulässig an und erhob daher Klage auf Unterlassung der Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Streaming von Filmen.

Anspruch auf Unterlassung bestand wegen Eingriffs in Gewerbebetrieb

Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt. Dem Portal habe ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB zugestanden. Denn durch die Abmahnungen sei in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden. Denn durch die Abmahnschreiben, in dem die Empfänger dazu aufgefordert wurden das Streaming bestimmter Inhalte zu unterlassen, sei die Kundenbeziehung zu den Abgemahnten gefährdet worden.

Abmahnschreiben waren unberechtigt

Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sei zudem rechtswidrig gewesen, so das Landgericht weiter, da die Abmahnschreiben unberechtigt gewesen seien. Zum einen sei die begehrte Unter­las­sungs­ver­pflichtung zu weit gegangen. Denn das Unter­las­sungs­ver­langen habe sich auf das Unterlassen des Streamings als solches gerichtet, obwohl ein solches Verhalten nicht stets unzulässig ist. Vielmehr komme es gemäß § 44 a Nr. 2 UrhG darauf an, ob eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt wird. Die Rechts­wid­rigkeit der Abmahnungen habe sich zum anderen daraus ergeben, dass den abgemahnten Personen unterstellt wurde, sie haben eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, ohne dass zugleich begründet wurde, woraus sich die offensichtliche Rechts­wid­rigkeit ergeben haben soll.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17687

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI