18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 17872

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Beschluss18.12.1986Landgericht Hamburg11 T 96/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DWW 1987, 164Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW), Jahrgang: 1987, Seite: 164
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Beschluss06.11.1986, 39 A C 2560/86
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Beschluss18.12.1986

Vermieter hat Zutrittsrecht zur Wohnung zwecks Ablesung des Heiz­kosten­verteilersMieter muss Ablesung und Zutritt dulden

Um den Heizkos­ten­ver­teiler abzulesen steht dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Diesen Zutritt sowie die Ablesung muss der Mieter dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietver­trags­parteien Streit darüber, ob der Vermieterin ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, um den Heizkostenverteiler ablesen zu können. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ein solches Recht bejahte, musste sich das Landgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen.

Zutrittsrecht bestand

Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Vorinstanz. Die Vermieterin habe zum Zwecke der ordnungsgemäßen Ablesung des Heizkos­ten­ver­teilers die Wohnung der Mieter betreten dürfen. Die Mieter seien dazu verpflichtet gewesen, den Zutritt zu gewähren.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/DWW 1987, 164/rb)

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