23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 17872

Drucken
Beschluss18.12.1986Landgericht Hamburg11 T 96/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DWW 1987, 164Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW), Jahrgang: 1987, Seite: 164
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Beschluss06.11.1986, 39 A C 2560/86
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Beschluss18.12.1986

Vermieter hat Zutrittsrecht zur Wohnung zwecks Ablesung des Heiz­kosten­verteilersMieter muss Ablesung und Zutritt dulden

Um den Heizkos­ten­ver­teiler abzulesen steht dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Diesen Zutritt sowie die Ablesung muss der Mieter dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietver­trags­parteien Streit darüber, ob der Vermieterin ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, um den Heizkostenverteiler ablesen zu können. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ein solches Recht bejahte, musste sich das Landgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen.

Zutrittsrecht bestand

Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Vorinstanz. Die Vermieterin habe zum Zwecke der ordnungsgemäßen Ablesung des Heizkos­ten­ver­teilers die Wohnung der Mieter betreten dürfen. Die Mieter seien dazu verpflichtet gewesen, den Zutritt zu gewähren.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/DWW 1987, 164/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17872

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI