Dokument-Nr. 2906
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Gera Urteil30.11.2005
Zeitpunkt der Reisebuchung für Kinderermäßigung maßgeblichFest vereinbarte Reisepreise sind verbindlich
Oftmals gibt es für Kinder bis zu einem bestimmten Alter einen Vorzugspreis bei der Reisebuchung. Doch was, wenn das Kind nach der Buchung aber noch vor Reiseantritt das Alter erreicht, in welchem der Vorzugspreis nicht mehr gültig wäre? Einen solchen Fall hatte das Landgericht Gera zu entscheiden.
Im Fall buchte ein Ehepaar mit einem 14-jährigen Jungen eine Flugpauschalreise zum Preis von 2.567,00 EUR. Der Reiseveranstalter gewährte für Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Preisnachlass.
Kurz vor der Reise stellte der Reiseveranstalter fest, dass der bei der Reisebuchung 14-jährige Junge mittlerweile 15 Jahre alt geworden war. Er forderte daher die Ermäßigung (hier 687,00 EUR) von den Eltern des Jungen zurück.
Reisepreis verbindlich vereinbart
Das Landgericht Gera folgte der Argumentation des Reiseveranstalters nicht. Der Reisepreis sei verbindlich vereinbart worden. Es sei dem Kunden auch nicht zumutbar, sich bei einer Pauschalreise mit allen Einzelkomponenten des gesamten Reisepreises aus dem Reisekatalog auseinanderzusetzen.
Ausschlaggebend für die Gewährung der im Reiseprospekt angebotenen Ermäßigung sei mangels anders lautender Vereinbarung der Zeitpunkt der Reisebuchung bzw. das Buchungsalter.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2906
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.