21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 26317

Drucken
Beschluss05.01.2018Landgericht Fulda5 T 200/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2018, 935Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2018, Seite: 935
  • NJW-Spezial 2018, 162Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 162
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss22.08.2017, 10 C 573/17 (70)
ergänzende Informationen

Landgericht Fulda Beschluss05.01.2018

Ausfall der Warm­wasser­versorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wieder­her­stellung der VersorgungKeine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wasser­erwärmungs­möglich­keiten

Fällt die Warm­wasser­versorgung aus, so kann der Wohnungsmieter im Wege eines Eilantrags die Wieder­her­stellung der Versorgung verlangen. Dies gilt auch im Hochsommer. Es besteht keine Pflicht des Mieters alternative Wasser­erwärmungs­möglich­keiten zu nutzen. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Mieterin einer Wohnung im Juni 2017 fest, dass ihr kein warmes Wasser mehr zur Verfügung stand. Sie versuchte daraufhin vergeblich, die Vermieterin zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu bewegen. Die Mieterin, die zudem Mutter eines 2- und 8-jährigen Kindes war, sah sich schließlich gezwungen einen Eilantrag beim Amtsgericht auf Wieder­her­stellung der Warmwas­ser­ver­sorgung zu stellen. Zum Ausfall der Versorgung kam es, weil der Heizöltank leer war und die Vermieterin zu spät neues Heizöl bestellt hatte.

Amtsgericht weist Eilantrag zurück

Das Amtsgericht Bad Hersfeld wies den Eilantrag zurück. Seiner Ansicht nach fehle es an der Eilbedürftigkeit. Zwar bestehe auch im Hochsommer ein Anspruch auf Warmwas­ser­ver­sorgung. Jedoch sei der Mieterin bis zur Entscheidung im Haupt­sa­che­ver­fahren eine anderweitige Warmwas­ser­ver­sorgung, etwa durch Erwärmung im Wasserkocher, möglich und zumutbar. Gegen diese Entscheidung legte die Mieterin Beschwerde ein.

Landgericht bejaht Eilbe­dürf­tigkeit der Wieder­her­stellung der Warmwas­ser­ver­sorgung

Das Landgericht Fulda entschied zu Gunsten der Mieterin und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sei schon aus gesund­heit­lichen Gründen dringend und rechtfertige daher eine Eilbe­dürf­tigkeit. Dies gelte ebenso im Hochsommer. Die Versorgung mit Warmwasser habe für die Körperhygiene des Menschen gerade im Hochsommer und bei Kleinkindern erhebliche Bedeutung. Es sei einem Mieter nicht zuzumuten, aufgrund einer bloßen Nachlässigkeit des Vermieters wochenlang auf Warmwasser verzichten zu müssen. Der Mieter sei auch nicht auf alternative Wasse­r­er­wär­mungs­mög­lich­keiten zu verweisen.

Quelle: Landgericht Fulda, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26317

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI