18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil24.03.2000

Raumtemperatur von 18°C rechtfertigt MietminderungVertraglich geschuldete Mindest­tem­peratur von 21°C

Erreicht die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nur 18°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Vertraglich geschuldet ist eine Mindest­tem­peratur von 21°C. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen der unzureichenden Heizleistung ihre Miete. In der Wohnung herrschten höchstens 18°C. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Königstein gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Mieter. Der Vermieterin habe kein Anspruch auf Rückzahlung der ausstehenden Miete zugestanden, da die Mieter ein Recht zur Mietminderung gehabt haben. Werde die geschuldete Mindest­tem­peratur um 3°C unterschritten, so rechtfertige dies eine Mietminderung in Höhe von 15 %. Eine höhere Minderung sei nicht in Betracht gekommen, da eine Differenz von 3°C nicht mit einem Heizungsausfall gleichzusetzen sei.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14352

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI