21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 28739

Drucken
Urteil05.12.2019Landgericht Frankfurt am Main2-24 S 50/19
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2020, 68Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2020, Seite: 68
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bad Homburg, Urteil28.01.2019, 2 C 2543/18 (27)
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil05.12.2019

Schadensersatz eines 5-jährigen Kindes wegen vertaner UrlaubsfreudeKein Anspruch für zweijähriges Kind

Einem 5-jährigen Kind kann einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude zustehen. Der Anspruch besteht jedoch nicht für ein zweijähriges Kind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2018 eine Familie nach einer vereitelten Reise gegen die Reise­ver­an­stalterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude. Unter den klagenden Famili­en­mit­gliedern war ein 5- und ein 2-jähriges Kind. Das Amtsgericht Bad Homburg wies die Klage der beiden Kinder ab. Dagegen richtete sich deren Berufung.

Anspruch auf Schadensersatz für 5-jähriges Kind

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass dem 5-jährigen Kind ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude zustehe. Auch bei einem fünfjährigen Kind könne angenommen werden, dass es einen Urlaub in einer Clubanlage in einem fremden Land bewusst wahrnimmt. Für ein Kind in diesem Alter könne ein Urlaub etwas "Besonderes" sein. Zumindest der Erlebniswert einer Urlaubszeit sei auch für Kinder diesen Alters bei einer Reise­ver­ei­telung eingeschränkt.

Kein Schaden­s­er­satz­an­spruch für zweijähriges Kind

Für ein zweijähriges Kind bestehe dagegen kein Schaden­s­er­satz­an­spruch, so das Landgericht. Dies rechtfertige sich dadurch, dass Kleinkinder einen Urlaub nicht bewusst wahrnehmen. Bei ihnen stehe die Nähe zu den Eltern im Vordergrund und nicht der Ort, an dem die Nähe erlebt wird.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28739

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI