13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 33595

Drucken
Beschluss22.08.2023Landgericht Frankfurt am Main2-13 T 56/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1205Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1205
  • WuM 2024, 56Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 56
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss22.08.2023

Bei nur einem Verwal­ter­kandidat reduziert sich Ermessen der Wohnungs­ei­gentümer nur auf diesen KandidatenVoraussetzung ist Vorliegen von annehmbaren Konditionen

Ist nur ein Kandidat bereit die Verwaltung einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu übernehmen und sind die Konditionen annehmbar, so reduziert sich das Ermessen der Wohnungs­ei­gentümer nur auf diesen Kandidaten. Das Fehlen von Alter­na­ti­v­an­geboten ist dann unschädlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten Wohnungs­ei­gentümer gegen die Nichtbestellung eines Verwalters. Die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft war verwalterlos und es gab nur einen Kandidaten, der sich zu annehmbaren Konditionen zur Verwaltung bereit erklärt hatte. Die übrigen Wohnungs­ei­gentümer verweigerten die Verwal­ter­be­stellung mit dem Hinweis, dass keine Alternativangebote vorlagen. Das Amtsgericht hielt die Klage für unbegründet. Nunmehr hatte das Landgericht über den Fall zu entscheiden.

Unschädliches Fehlen von Alter­na­ti­v­an­geboten bei nur einem Verwal­ter­kan­didaten

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. In einer verwalterlosen Gemeinschaft bestehe ein Anspruch jedes Eigentümers auf einen Verwalter. Zwar müsse grundsätzlich bei einer Verwal­ter­be­stellung Alter­na­ti­v­an­gebote vorliegen. Ist aber nur ein Verwalter bereit, die Gemeinschaft zu verwalten, und liegen annehmbare Konditionen vor, entspreche dessen Wahl ordnungsgemäßer Verwaltung. Das Ermessen der Eigentümer reduziere sich in einem solchen Fall auf den einen Kandidaten.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1205/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33595

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI