Dokument-Nr. 33497
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2023, 702Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 702
- Amtsgericht Offenbach, Urteil, 320 C 119/21
Landgericht Frankfurt am Main Beschluss23.05.2023
Wohnungseigentümer können Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werdenEntsprechender Beschluss hält sich im Ermessensrahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sondereigentumseinheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden. Ein entsprechender Beschluss hält sich im Rahmen des weiten Ermessens des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Offenbach am Main gegen einen Beschluss. Dieser regelte, dass die Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen seien, zu deren Sondereigentumseinheit diese Einrichtungen zählen. Die Klägerin hielt dies für unzulässig und verwies auf die Teilungserklärung, die eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels sei nicht zu beanstanden. Er halte sich im Rahmen des weiten Ermessen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Die Änderung der Kostenverteilung sei nicht willkürlich, sondern entspreche dem naheliegenden Ansatz, dass die genannten Bauteile der Einwirkung durch die Wohnungseigentümer in höherem Maße als das sonstige Gemeinschaftseigentum ausgesetzt sei.
Anderslautende Regelung in Teilungserklärung unerheblich
Für unerheblich hielt das Landgericht die anderslautende Regelung in der Teilungserklärung. Denn hinsichtlich der Kostenverteilung enthalte § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Öffnungsklausel.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2023, 702/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33497
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.