Dokument-Nr. 15968
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2013, 301Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2013, Seite: 301
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil18.05.2012, 33 C 68/12 (67)
Landgericht Frankfurt am Main Urteil21.02.2013
Geschiedener Ehemann einer Mieterin darf vom Vermieter nicht mit Besichtigung der Wohnung beauftragt werdenDurchführung der Besichtigung nur mit für Mieter zumutbaren Personen
Das Besichtigungsrecht des Vermieters kann von einer anderen Person ausgeübt werden. Diese Person muss aber für den Mieter zumutbar sein. Eine solch unzumutbare Person kann in dem geschiedenen Ehemann einer Mieterin zu sehen sein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahr 2006 mietete eine Frau vom Vater ihres Ex-Manns eine Wohnung an. Nachfolgend wurde der Ex-Mann vom Vermieter beauftragt, die Wohnung der Mieterin zu besichtigen. Ein Besichtigungsgrund wurde nicht genannt. Die Mieterin weigerte sich dem Besichtigungsverlangen nachzukommen. Daraufhin erhob der Ex-Mann Klage. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Dagegen richtete sich seine Berufung.
Ex-Mann stand kein Besichtigungsrecht zu
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Ex-Mann. Dieser könne nicht für sich die Besichtigung der Wohnung verlangen. Denn er sei nicht Vermieter gewesen, sondern sein Vater.
Beauftragung des Ex-Manns war unzumutbar für Mieterin
Zwar könne die Besichtigung auch von anderen Personen als dem Vermieter vorgenommen werden, so das Landgericht weiter. Diese müssen aber für den Mieter unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vermieters zumutbar sein. Nach den hier gegebenen Umständen sei der Ex-Mann eine solch unzumutbare Person gewesen. Die Mieterin habe ihren Ex-Mann nicht Zutritt zu ihrem grundrechtlich geschützten Wohnbereich (Art. 13 GG) gewähren müssen. So sei zu berücksichtigen gewesen, dass es schon zu mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Mieterin und ihrem Ex-Mann kam. Auch sei es ständig zu Konflikten gekommen. Zudem sei weder ein konkreter Anlass für die Besichtigung genannt worden noch warum gerade der Ex-Mann die Besichtigung vornehmen sollte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2013, 301/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15968
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.