Dokument-Nr. 17112
Permalink https://urteile.news/
- NJW-RR 2008, 24Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2008, Seite: 24
- NZM 2007, 922Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2007, Seite: 922
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil02.05.2006, 33 C 1701/05-31
- BGH: Während der Mietzeit darf der Vermieter dem Mieter keine bestimmte Farbgestaltung der vermieteten Räume aufzwingenBundesgerichtshof, Urteil18.02.2009, VIII ZR 166/08
- Schlampige Renovierung: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bei unsachgemäßen Streichen der WohnungAmtsgericht Wetzlar, Urteil04.06.2012, 38 C 264/12 (38)
Landgericht Frankfurt am Main Urteil31.07.2007
Mieter müssen Sternchentapete im Kinderzimmer bei Auszug nicht entfernenSchlafzimmeranstrich im roten Vollton muss entfernt werden
Haben die Mieter einer Wohnung während der Mietzeit im Kinderzimmer eine Sternchentapete angebracht, so sind sie beim Auszug nicht verpflichtet, diese wieder zu entfernen. Jedoch müssen sie ein im roten Vollton gemalertes Schlafzimmer in einem üblichen, neutralen Anstrich zurücklassen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die ehemaligen Mietvertragsparteien stritten sich um die Rückzahlung der von den Mietern geleisteten Mietkaution. Der Vermieter weigerte sich, einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Ihm seien nämlich wegen Maler- und Tapezierarbeiten Kosten entstanden, die er von den Mietern zurückverlangte. So habe er die Sternchentapete im Kinderzimmer entfernen sowie das im roten Vollton gestrichene Schlafzimmer neu malern müssen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.
Amtsgericht hielt Tapetenmuster und Farbanstrich für unzulässig
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hielt das Tapetenmuster im Kinderzimmer sowie den Farbanstrich im Schlafzimmer für unzulässig und gab daher dem Vermieter recht. Dagegen legten die Mieter Berufung ein.
Landgericht verneinte Ersatzanspruch des Vermieters für Sternchentapete
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass dem Vermieter kein Ersatzanspruch wegen der durch die Entfernung der Sternchentapete entstandenen Kosten zustehe. Denn das Tapezieren eines Kinderzimmers mit einer solchen Tapete sei durchaus üblich und gehöre daher zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermieter habe somit nach Mietvertragsende keinen Anspruch auf eine neutrale Tapete mit entsprechendem Anstrich.
Anspruch auf Ersatz wegen Entfernung des Schlafzimmeranstrichs bestand
Dem Vermieter habe aber nach Ansicht des Landgerichts ein Ersatzanspruch wegen der Malerkosten zur Entfernung des Schlafzimmeranstrichs zugestanden. Zwar sei der Anstrich des Schlafzimmers mit einem roten Vollton während der Mietlaufzeit zulässig. Jedoch könne der Vermieter nach Ende der Mietvertragszeit verlangen, dass das Schlafzimmer in einem üblichen, neutralen Ton gestrichen wird.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17112
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.