23.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 25030

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Landgericht Essen Urteil23.12.2016

Rechtswidriges Festhalten einer am Boden liegenden Person für kurze Zeit zur Vermeidung einer Schlägerei begründet Schmerzens­geld­anspruchSchmerzensgeld von 250 EUR bei wesentlichem Beitrag des Opfers an Eskalation und Schüle­rei­gen­schaft des Täters

Wird eine am Boden liegende Person für kurze Zeit rechtswidrig festgehalten, um eine Schlägerei zu verhindern, so kann dies ein Schmerzensgeld von 250 EUR begründen, wenn das Opfer einen wesentlichen Beitrag zur Eskalation beigetragen hat und der Täter noch Schüler ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2015 kam es zu einer körperlichen Ausein­an­der­setzung zwischen einem Mann und zwei Jugendlichen. Hintergrund dessen war, dass die Jugendlichen sogenannte "Knatterbälle" unbedarft in die Gegend schmissen und damit Passanten erschreckten. Der Mann ging daher auf die Jugendlichen zu, um sie zur Rede zu stellen. Er schnippte dabei mit dem Finger dem einen Jugendlichen seine Kappe vom Kopf. Im Anschluss daran kam es zu einer Rangelei, bei der der Mann zu Boden ging. Die beiden Jugendlichen hinderten daraufhin den Mann am Aufstehen, in dem sie ihn festhielten. Unter anderem aufgrund dieses Verhaltens klagte der Mann auf Zahlung von Schmerzensgeld. Da einer der Jugendlichen noch strafunmündig war, richtete sich die Klage nur gegen einen der Jugendlichen.

Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Nötigung

Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe aufgrund dessen, dass er am Boden festgehalten und mittels Gewalt am Aufstehen gehindert wurde, gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Denn das Verhalten der Jugendlichen sei als Nötigung zu werten. Von dem auf dem Boden liegenden Kläger seien keine weiteren rechtswidrigen Angriffe ausgegangen. Es habe daher keinen recht­fer­ti­genden Grund für das Verhalten der Jugendlichen gegeben.

Schmerzensgeld von 250 EUR

Unter Berück­sich­tigung dessen, dass das Festhalten am Boden nur von kurzer Dauer war, der Kläger selbst einen wesentlichen Beitrag zur Eskalation des Geschehens beigetragen habe und der Beklagte noch Schüler war, erachtete das Landgericht ein Schmerzensgeld von 250 EUR für angemessen.

Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)

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