18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11003

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Essen Urteil23.09.1999

Keine Mietminderung wegen Geruchs­belästigungen durch EssensgerücheKochgerüche sind zu dulden - Auf den Durch­schnitts­menschen ist abzustellen

Mieter müssen es bis zu einem gewissen Grad dulden, wenn sie Kochgerüche aus einer anderen Wohnung wahrnehmen. Sie sind nicht berechtigt wegen Essensgerüchen die Miete zu mindern. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin die Miete um 30 % gemindert, weil sie sich durch Küchengerüche aus einer anderen Wohnung beeinträchtigt sah. Vor Gericht sagten Zeugen aus, dass sie sich von Kochdünsten, die aus dem Küchenabzug dringen würden, zu den unter­schied­lichsten Tageszeiten beim Aufenthalt in Haus und Garten belästigt fühlten. Und ein Zeuge ergänzte, dass er teilweise Gerüche in einer Intensität wahrnehme, wie er sie normalerweise nur aus gewerblichen Küchen kenne.

Landgericht: Keine Mietminderung

Das Landgericht Essen entschied, dass die Mieterin trotz allem kein Recht auf Mietminderung zustehe. Es konnte in den Kochgerüchen keinen Mietmangel im Sinne des § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB erkennen. Es kam zu dem Schluss, dass die Gerüche die Mieterin nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen würden.

Belästigung durch Gerüche führt nicht automatisch zu einem Minderungsrecht

Zwar möge es sein, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten auftretende Kochgerüche in größerer Intensität auf dem von den Mietern angemieteten Grundstück auftreten und von den Bewohnern als Belästigung empfunden werden.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lasse sich aber nicht feststellen, dass es sich hierbei um eine durchgängige erhebliche Belästigung handle. Vielmehr stünde nach den Zeugenaussagen fest, dass es sich jedenfalls um einen, wenn auch nach ihrem Empfinden extremen, Kochgeruch, der bei der Zubereitung von Lebensmitteln entsteht, handle.

Grundsätzlich sind Kochgerüche zu dulden

Dass Nachbarn zu den unter­schied­lichsten Zeiten und jeweils nach ihrem Geschmack kochen, sei jedoch grundsätzlich zu dulden, auch wenn dies nicht unbedingt den Vorstellungen der anderen entspreche, führte das Gericht aus. Nicht zuletzt sei zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der von den Zeugen bekundeten Intensität der Gerüche subjektive Wahrnehmungen je nach dem eigenen Vorstel­lungsbild sehr unterschiedlich seien.

Essensgerüche werden unterschiedlich wahrgenommen

Bereits bestimmte Situationen oder ein unter­schied­licher Lebensrhythmus könnten hier dazu führen, dass Kochgerüche als extrem störend empfunden würden. Dies bestätige sich zum Beispiel darin, dass ein Zeuge bekundet habe, man sei öfter beim Kaffeetrinken auf der Terrasse von Essensgerüchen überfallen worden und die Mieterin selbst erklärt habe, sie fühlte sich belästigt, wenn sie an späten Vormittagen bereits beim Aufstehen Kochgerüche wahrnehme. Hier sei es durchaus nachvollziehbar, dass die betreffenden Nachbarn sich aufgrund der speziellen Situation in einer anderen Weise belästigt fühlten als wenn sie selbst zum Beispiel mit der Zubereitung eines Mittagessens beschäftigt wären. Allein aus diesen Umständen ergebe sich jedoch nicht der Nachweis, dass die Gerüche tatsächlich das Maß des Empfindens eines normalen Durch­schnitts­menschen, auf den abzustellen sei, überschreiten.

Quelle: ra-online, Landgericht Essen (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI