15.11.2024
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Landgericht Düsseldorf Urteil10.10.2014

Vodafone-Werbung für mobiles Bundesliga-Paket irreführendVerbraucher darf bei Hinweis "für unterwegs" nicht auf Nutzung von WLAN verwiesen werden

Das Landgericht Düsseldorf hat die Vodafone GmbH wegen irreführender Werbung für das Bundes­li­ga­angebot "Sky für unterwegs" verurteilt. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbrau­cher­zentrale Bayern statt. Das Unternehmen hatte letztes Jahr damit geworben, dass Kunden zum angegebenen Preis alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga auch unterwegs über eine "MobileTV App" verfolgen können. Tatsächlich war das zur Verfügung gestellte Datenvolumen aber nach etwa zwei Spielen verbraucht.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Mobil­fun­k­un­ter­nehmen Vodafone letztes Jahr damit geworben, dass Kunden zum angegebenen Preis alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga auch unterwegs über eine "MobileTV App" verfolgen können. Tatsächlich war das zur Verfügung gestellte Datenvolumen aber nach etwa zwei Spielen verbraucht.

Kunden konnten Angebot nach kurzer Zeit nur noch per WLAN-Netz oder durch Hinzubuchen zusätzlichen Datenvolumens nutzen

Wer damals diese App nutzte und das Bundesliga-Paket "Sky für unterwegs" hinzubuchte, erhielt von Vodafone ein zusätzliches Datenvolumen von zwei Gigabyte. Wenn nach wenigen Spielen die Verbindung abbrach, konnten Kunden das Bundesliga-Paket im betreffenden Monat nur noch über ein WLAN-Netz nutzen oder zusätzliches Datenvolumen kostenpflichtig hinzubuchen.

Verbrau­cher­zentrale und Landgericht kritisieren Werbung als irreführend

Das Landgericht Düsseldorf schloss sich in seiner Entscheidung der Einschätzung der Verbrau­cher­zentrale Bayern an und kritisierten die Werbung als irreführend, weil sie eine falsche Vorstellung beim Kunden erweckt. Wird mit dem Zusatz "für unterwegs" geworben, kann der Verbraucher nicht auf die Nutzung von WLAN verwiesen werden. Die geforderte Unter­las­sungs­er­klärung gab Vodafone nicht ab. Daraufhin reichte die Verbrau­cher­zentrale Bayern Klage vor dem Landgericht Düsseldorf ein.

Verbrau­cher­zentrale rügt geändertes Angebot von Vodafone ebenfalls als irreführend

Mittlerweile hat Vodafone das Angebot von "Sky für unterwegs" insofern geändert, dass gar kein zusätzliches Datenvolumen mehr zur Verfügung gestellt wird. Vielmehr können die Spiele nur noch über WLAN oder zugekauftes Datenvolumen angesehen werden. Dennoch wirbt das Unternehmen weiterhin mit der Möglichkeit, "alle Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga live mitverfolgen" zu können. Die Übertra­gungs­formen UMTS und LTE werden neben WLAN immer noch ohne Einschränkung angeboten. Die Verbrau­cher­zentrale Bayern hält diese Werbung daher für ebenso irreführend.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern/ra-online

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