06.11.2024
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Landgericht Düsseldorf Urteil31.10.2024

Aldi Süd muss Sonderangebote anders kennzeichnenPreiswerbungen stellen Verstoß gegen Preis­angaben­verordnung dar

Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage der Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg e.V. gegen Aldi Süd wegen unzulässiger Preiswerbung nach einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stattgegeben.

In dem von der Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg e.V. geführten Rechtsstreit nimmt diese die Handelskette Aldi Süd auf Unterlassung von Preiswerbung in Anspruch. Sie beanstandet unter anderem die Werbung mit einem Rabatt von 23 % für Bananen. Für diese war der Preis von € 1,69/kg am 16. Oktober 2022 auf € 1,29/kg am 17. Oktober gesenkt worden. Die Angabe "-23 %" hält die Verbrau­cher­zentrale für irreführend, weil die Bananen drei Wochen vorher bereits schon einmal € 1,29/kg gekostet hatten.

Reine Nennung von 30-Tage-Bestpreis reicht nicht

Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage der Kammer entschieden, dass sich Prozentangaben in einer Werbung mit Preis­re­du­zie­rungen auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Dieser Entscheidung folgend hat das LG die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Verkauf von Lebensmitteln;

- mit Preis­re­du­zie­rungen in Form einer prozentualen Ermäßigung zu werben, wenn diese in Prozent angegebene Reduzierung nicht auf den niedrigsten Preis Bezug nimmt, der in den letzten 30 Tagen vor der Preis­her­ab­setzung verlangt wurde;

- mit einer Preis­re­du­zierung als "Preis-Highlight" unter Angabe eines früheren Preises zu werben, wenn der als "Preis-Highlight" bezeichnete Preis höher ist als der niedrigste Preis, der in den letzten 30 Tagen vor der Preis­her­ab­setzung verlangt wurde.

Die Kammer sieht die beanstandeten Preiswerbungen als Verstoß gegen die im Mai 2022 in Kraft getretene Preisangabenverordnung (PAngV) an. Die Bewerbung entspräche nicht den Vorgaben des § 11 Abs. 1 PAngV. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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