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Sie sehen eine Flugbegleiterin beim Verteilen von Getränken und Snacks im Flugzeug.

Dokument-Nr. 4686

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Urteil31.01.2003Landgericht Düsseldorf22 S 266/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2003, 172Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2003, Seite: 172
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Düsseldorf Urteil31.01.2003

Stewardess verschüttete Kaffee - Flugge­sell­schaft muss Schmerzensgeld zahlenLandgericht Düsseldorf zum "luftfahrt­ty­pischen Unfall"

Wer im Flugzeug heißen Kaffee übergeschüttet bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Im Fall hatte eine Stewardess versehentlich eine Kaffeekanne vom Servierwagen gestoßen. Der heiße Kaffee traf eine Frau, die seitdem eine extreme Angst hat, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen. Die Passagierin erlitt Brand­ver­let­zungen. Hierfür verlangte sie Schmerzengeld.

Kein luftfahrt­ty­pischer Unfall

Das Landgericht Düsseldorf sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 920,- EUR zu. Es führte aus, dass es sich nicht um einen luftfahrt­ty­pischen Unfall handele, für den der Luftfracht­führer hafte. Ein solcher Unfall könnte auch am Boden passieren und auch wenn keine räumliche Enge wie in einem Flugzeug bestünde.

Normale Schaden­s­er­satz­re­ge­lungen anwendbar

Vielmehr handele sich um eine "Schusseligkeit" der Stewardess, meinte das Gericht. Hier hafte der Luftfracht­führer nach den Regeln des Deliktsrechts gem. §§ 823, 831 847 a.F. (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2) BGB. Die durch den Unfall ausgelöste extreme Angst, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen, wurde vom Gericht nicht schmer­zens­gel­der­höhend berücksichtigt.

Quelle: ra-online (pt)

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