18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Düsseldorf Entscheidung25.03.2015

Bestat­tungs­verträge: Zu hohe Stornopauschale nach KündigungBestattungs­unternehmen dürfen nach Kündigung keine 7 % der Sterbe­ver­si­cherung verlangen

Bestattungs­unternehmen dürfen nach der vorzeitigen Kündigung eines Vorsor­ge­vertrags keinen Aufwen­dungs­ersatz von 7 % des Werts einer Sterbe­geld­versicherung verlangen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Kuratorium Deutsche Bestat­tungs­kultur GmbH, einem Unternehmen des Bundesverbands deutscher Bestatter, entschieden.

Das Unternehmen des zugrunde liegenden Verfahrens bot Bestat­tungs­vor­sor­ge­verträge an, die es unter anderem dazu verpflichtete, im Todesfall ein geeignetes Unternehmen mit der Bestattung zu beauftragen. Finanziert werden sollten die Leistungen durch eine gleichzeitig abgeschlossene Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung. Falls der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, sollte er laut Vertragsklausel einen "Aufwandsersatz" in Höhe von 7 % des Wertes der Sterbe­geld­ver­si­cherung (Rückkaufswert und Überschuss­be­tei­ligung) zahlen. Der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen hatte die Pauschale als unangemessen kritisiert, weil das Unternehmen die Hauptleistung aus dem Vertrag nach einer Kündigung gar nicht erbringen muss.

Unternehmen steht laut gesetzlicher Regelung nach ordentlicher Kündigung kein Aufwandsersatz zu

Landgericht Düsseldorf schloss sich dieser Auffassung an. Nach der gesetzlichen Regelung stehe dem Unternehmen nach einer ordentlichen Kündigung kein Aufwandsersatz zu. Die Aufwand­pau­schale richte sich außerdem nicht nach bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Stattdessen richte sie nach der Höhe Rückkaufswertes der Versicherung, der von der Laufzeit abhängt. Ein Zusammenhang mit erbrachten Leistungen sei nicht erkennbar. Außerdem gestatte die Klausel dem Kunden nicht den Nachweis, dass der geforderte Aufwandsersatz im konkreten Fall zu hoch ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung21453

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI