Dokument-Nr. 6839
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Landgericht Dortmund Urteil16.10.2008
Gericht bestätigt Sperre von Olympiareitern wegen Dopings - Springreiter scheitern mit Klage auf Aufhebung der SperrePferde und Reiter positiv getestet
Zwei Springreiter sind mit dem Versuch gescheitert, den internationalen Reitverband zur Aufhebung von vorläufigen Sperren zu verpflichten, die dieser verhängt hatte, nachdem Pferde der Reiter während der Olympischen Spiele in Peking positiv auf die Substanz Capsaicin getestet worden waren.
Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass die verhängten vorläufigen Sperren nicht zu beanstanden sind. Auf Grundlage der Ergebnisse der A- und B-Proben der Pferde bestehe der dringende Verdacht, dass den Pferden mit dem Wirkstoff Capsaicin eine Substanz zugeführt worden sei, die die Leistungsfähigkeit der Tiere durch Linderung von Schmerzen beeinflussen könne.
Da nach Auffassung der Kammer hierin zumindest ein Medication Class A -Verstoß vorliege, war nicht zu klären, ob die Gabe von Capsaicin unerlaubtes Doping darstellt. Dass das konkret verwandte Präparat frei verkäuflich ist, spielte für die Entscheidung der Kammer keine Rolle, da es ausweislich seiner eigenen Produktbeschreibung zur Schmerzlinderung eingesetzt wird.
Sperre verhältnismäßig
Im Fall eines Doping- oder Medikationsverstoßes hält die Kammer eine vorläufige Sperre und deren wettbewerbsbeschränkende Wirkung für notwendig und verhältnismäßig, um eine effektive Dopingbekämpfung, Gleichbehandlung der Sportler und den Tierschutz zu gewährleisten. Auch die bisherige Dauer der Sperren ist nicht zu beanstanden, da diese bislang kürzer ist als die nach Einschätzung der Kammer zu erwartenden endgültigen Sperren.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landgerichts Dortmund vom 16.10.2008
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