18.10.2024
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Dokument-Nr. 27483

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Urteil28.03.2017Landgericht Dortmund1 S 177/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 1160Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1160
  • NZG 2018, 146Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Jahrgang: 2018, Seite: 146
  • NZM 2017, 573Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2017, Seite: 573
  • ZMR 2017, 573Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2017, Seite: 573
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bottrop, Urteil22.04.2016, 20 C 58/15
ergänzende Informationen

Landgericht Dortmund Urteil28.03.2017

Umwandlung einer WEG-Verwalter-UG in GmbH beseitigt nicht bestehende Zweifel an BonitätAusreichend finanzielle Leistungs­fä­higkeit einer GmbH nicht immer gegeben

Bestehen Zweifel an der Bonität einer UG, die als Verwalterin für eine Wohnei­gen­tums­anlage bestellt wurde, so werden diese Zweifel nicht durch die Umwandlung der UG in eine GmbH beseitigt. Bei einer GmbH ist nicht generell davon auszugehen, dass sie ausreichend finanziell leistungsfähig ist. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft auf einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung mehrheitlich eine UG als Verwalterin bestellt. Dieser Beschluss wurde jedoch für ungültig erklärt, da er nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen habe (LG Dortmund, Urt. v. 16.02.2016 - 1 S 386/15 -). Hintergrund dessen war, dass Zweifel an der finanziellen Leistungs­fä­higkeit der UG bestanden und die Gemeinschaft diese Zweifel nicht nachgegangen war. Nachdem die UG in eine GmbH umgewandelt wurde, beschloss die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft die Bestellung der nunmehrigen GmbH als Verwalterin. Gegen diesen Beschluss richtete sich erneut die Anfech­tungsklage mehrerer Wohnungs­ei­gentümer. Ihrer Meinung nach sei durch die Umwandlung die Zweifel an der Bonität nicht beseitigt worden. Das Amtsgericht Bottrop wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Unwirksamer Verwal­ter­be­stellung aufgrund fehlender Bonitätsprüfung

Das Landgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar bestehe keine generelle Pflicht der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft vor Bestellung eines Verwalters zwingend Bonitäts­nachweise einzuholen. Jedoch habe hier Anlass bestanden, die Bonität des zu bestellenden Verwalters zu prüfen.

Umwandlung einer WEG-Verwalter-UG in GmbH beseitigt nicht bestehende Zweifel an Bonität

Durch die Umwandlung der UG in eine GmbH seien die Zweifel an der Bonität nicht beseitigt worden, so das Landgericht. Die Frage der finanziellen Leistungs­fä­higkeit sei unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft zu beurteilen. Allein die Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 EUR sei nicht geeignet, bestehende Zweifel an der Leistungs­fä­higkeit auszuräumen. Denn das Stammkapital müsse nicht auf Bareinzahlungen beruhen, sondern könne auch aus Sacheinlagen bestehen. Die Sacheinlagen stellen wegen der nicht einzu­schät­zenden Werthaltigkeit der Sachen nicht zwingend eine bessere Haftungsmasse dar. Daher sei bei einer GmbH nicht generell davon auszugehen, dass sie über eine ausreichend finanzielle Leistungs­fä­higkeit verfügt.

Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

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