18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 5544

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Darmstadt Urteil07.03.2007

Kauti­o­ns­an­spruch verjährt nach drei JahrenKeine Hemmung der Verjährung durch einfaches Schreiben

Vermieter, die Anspruch auf eine Mietsicherheit (Mietkaution) haben, müssen diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Vermieter und Mieter im Mietvertrag eine Mietkaution in Höhe von 13.050,- EUR vereinbart. Sie sollte fällig werden, wenn der Mieter die Räumlichkeiten in Besitz genommen hatte (hier im September 2002). Mit einem Schreiben vom 27.10.2004 mahnte der Vermieter die Kaution beim Mieter an. Der Mieter bestritt, jemals dieses Schreiben erhalten zu haben. Der Vermieter erhob am 27.12.2006 Klage, mit der er die Zahlung gerichtlich durchsetzen wollte. Das Landgericht Darmstadt wies diese Klage ab.

Kauti­o­ns­an­spruch nach drei Jahren verjährt

Die Richter führten aus, dass der Kauti­o­ns­an­spruch verjährt sei. Die Verjährung habe gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen begonnen, in dem der Anspruch entstanden sei. Demnach begann die Verjäh­rungsfrist am 31.12.2002.

Das Gericht legte die regelmäßige Verjäh­rungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB zugrunde und errechnete, dass die Verjährung damit am 31.12.2005 eingetreten war.

Verjährung durch Schreiben vom 27.10.2004 nicht gehemmt

Dem Vermieter half auch sein Schreiben vom 27.10.2004 nicht weiter. Abgesehen davon, dass der Mieter den Zugang dieses Schreibens bestritten hatte und der Vermieter den Zugang des Schreibens insoweit hätte beweisen müssen, wäre das Schreiben nicht geeignet gewesen, die Verjährung im Sinne des § 203 BGB zu hemmen. Das Schreiben stelle keine Verhandlungen im Sinne der genannten Vorschrift dar. Selbst bei der Annahme einer Hemmung für den Zeitraum von maximal sechs Monaten, wäre die Klage vom 27.12.2006 weit über ein halbes Jahr nach Eintritt der Verjährung erfolgt, führte das Gericht aus.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5544

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI